Brückenhauptuntersuchungen nach DIN 1076

Brückenhauptuntersuchungen müssen alle 6 Jahre durchgeführt werden. Für kleinere Brückenbauwerke werden die Hauptuntersuchungen von der Tiefbauverwaltung selbst durchgeführt. Bei größeren Brücken wird die Untersuchung an Fachbüros vergeben. Die Hauptuntersuchungen werden anschließend in die EDV eingearbeitet und erforderliche Sanierungen festgelegt.

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