Betriebserlaubnisverfahren

Als Fach- und Rechtsaufsichtsbehörde hat das Landratsamt für alle Kindertageseinrichtungen die Betriebserlaubnisse zu erteilen und nach den gesetzlichen Vorgaben des BayKiBiG/SGB VIII anzupassen bzw. neu zu erteilen.

Das Erlaubnisverfahren beinhaltet die Beurteilung der Betriebserlaubnispflicht und Erteilung von Erlaubnissen zum Betrieb von Kindertagesseinrichtungen (Krippe, Kindergarten, Hort) in Trägerschaft der kreisangehörigen Gemeinden und der freigemeinnützigen und sonstigen Träger in kreisangehörgen Gemeinden.

Überwachung der gesetzlichen Vorgaben.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Karl, Ute
09441/207-5360 09441/207-5350 O1.48

Landratsamt Kelheim

AdresseLandratsamt Kelheim
Donaupark 12
93309   Kelheim
Kontakt
Telefon: 09441/207-0
Fax: 09441/207-5350
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung

Landratsamt Kelheim - Dst. Mainburg

AdresseLandratsamt Kelheim - Dst. Mainburg
Regensburger Str. 1
84048   Mainburg
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Telefon: 08751/8651-0
Fax: 08751/8651-30
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag und Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung