Betriebserlaubnisverfahren
Als Fach- und Rechtsaufsichtsbehörde hat das Landratsamt für alle Kindertageseinrichtungen die Betriebserlaubnisse zu erteilen und nach den gesetzlichen Vorgaben des BayKiBiG/SGB VIII anzupassen bzw. neu zu erteilen.
Das Erlaubnisverfahren beinhaltet die Beurteilung der Betriebserlaubnispflicht und Erteilung von Erlaubnissen zum Betrieb von Kindertagesseinrichtungen (Krippe, Kindergarten, Hort) in Trägerschaft der kreisangehörigen Gemeinden und der freigemeinnützigen und sonstigen Träger in kreisangehörgen Gemeinden.
Überwachung der gesetzlichen Vorgaben.
Das Erlaubnisverfahren beinhaltet die Beurteilung der Betriebserlaubnispflicht und Erteilung von Erlaubnissen zum Betrieb von Kindertagesseinrichtungen (Krippe, Kindergarten, Hort) in Trägerschaft der kreisangehörigen Gemeinden und der freigemeinnützigen und sonstigen Träger in kreisangehörgen Gemeinden.
Überwachung der gesetzlichen Vorgaben.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Karl,
Ute
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09441/207-5360 | 09441/207-5350 | O1.48 | ute.karl@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim
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Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung