Bayerischer Verdienstorden

Der Bayerische Verdienstorden, der als Zeichen ehrender und dankbarer Anerkennung für hervorragende Verdienste um den Freistaat Bayern und das bayerische Volk verliehen wird, ist ein Symbol für den herausragenden Einsatz und das außerordentliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger für unser Gemeinwesen.
 
Der Bayerische Verdienstorden wird an Männer und Frauen ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit in einer Klasse verliehen. Das Ordenszeichen hat die Form eines Malteserkreuzes.
 
Der Orden wird jährlich vom Ministerpräsidenten verliehen. Vorschlagsberechtigt sind der Ministerpräsident sowie für ihre Geschäftsbereiche die Staatsminister.
 
Der Bayerische Verdienstorden wurde 1957 durch ein Gesetz des Bayerischen Landtages geschaffen.
 
Die Gesamtzahl der lebenden Ordensträger ist auf 2.000 begrenzt 
 
Wer kann einen Orden anregen?
 
Jeder kann die Verleihung des Bayerischen Verdienstordens an einen anderen anregen.
 
Diese Anregung sollte möglichst folgende Angaben über die auszuzeichnende Person enthalten: 
  • Vorname und Familienname, 
  • Wohnanschrift,
  • Geburtsdatum, 
  • ausführliche Darstellung von Art und Umfang der besonderen Verdienste um den Freistaat Bayern und das allgemeine Wohl,
  • gegebenenfalls Referenzpersonen oder Organisationen, die zu dem Vorschlag Stellung nehmen können. 

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