Ausbildungsförderung nach dem Bayer. Ausbildungsförderungsgesetz - BayAföG

Ausbildungsförderung nach dem Bayer. Ausbildungsförderungsgesetz (BayAföG) kann beantragt werden für auswärts untergebrachte Schüler(innen) an Realschulen (Klasse 5 - 9) und Gymnasien (Klasse 5 - 9) sowie Wirtschaftsschulen (Klasse 7 - 9).
Die Förderleistung wird als Zuschuss gewährt.
Die Anträge können bereits drei Monate vorher gestellt werden.
Die benötigten Formulare können direkt beim Amt für Ausbildungsförderung angefordert werden oder unter dem nachstehenden Link ausgedruckt werden.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Hecht, Markus
09441/207-5115 09441/207-5130 DP O2.19

Landratsamt Kelheim - Dienststelle

AdresseLandratsamt Kelheim - Dienststelle
Donaupark 13
93309   Kelheim
Kontakt
Telefon: 09441/207-0
Fax: 09441/207-1150
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung