Anerkennungsverfahren für pädagogische Fach- und Ergänzungskräfte

Durch die Einführung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) hat sich das Anerkennungsverfahren von pädagogischem Personal in Kindertageseinrichtungen grundlegend verändert.

Im Gegensatz zu den Rechtsvorsschriften des früheren Bayerischen Kindergartengesetzes (BayKiG) sind in der Ausführungsverordnung zum BayKiBiG (AVBayKiBiG) keine expliziten Berufe und Berufsgruppen genannt, welche für die Arbeit in Kindertageseinrichungen geeignet erscheinen. § 16 AVBayKiBiG regelt stattdessen, was unter einer pädagogischen Fach- bzw. Ergänzungskraft zu verstehen ist.

Ob das betreffende Personal die notwendige berufliche Eignung im Sinne der gesetzlichen Vorgaben besitzt, prüft die Aufsichtsbehörde im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahrens.

Die Entscheidung der Aufsichtsbehörde hat immer Auswirkungen auf die Anrechnung im Anstellungs- und Qualifikationsschlüssel (§ 17 AVBayKiBiG) und somit auf die Gewährung einer staatlichen Förderung an die Träger.
Träger sind aufgefordert, die Aufsichtsbehörde rechtzeitig vor Neueinstellung zu informieren, wenn die Zuordnung als pädagogische Fach- oder Ergänzungskraft nicht eindeutig ist.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Karl, Ute
09441/207-5360 09441/207-5350 O1.48

Landratsamt Kelheim

AdresseLandratsamt Kelheim
Donaupark 12
93309   Kelheim
Kontakt
Telefon: 09441/207-0
Fax: 09441/207-5350
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung

Landratsamt Kelheim - Dst. Mainburg

AdresseLandratsamt Kelheim - Dst. Mainburg
Regensburger Str. 1
84048   Mainburg
Kontakt
Telefon: 08751/8651-0
Fax: 08751/8651-30
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag und Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung