Unterkunft und Heizung
Zur Hilfe zum Lebensunterhalt gehören auch die Kosten der Unterkunft und Heizung. Sie werden im angemessenen Umfang übernommen. Kosten für eine Garage oder Stellplatz zählen nicht zu den Unterkunftskosten und können nicht berücksichtigt werden.
- Mietbescheinigung
- ggf. Mietvertrag
Landratsamt Kelheim
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Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung