Mitnahme von Schusswaffen in die Bundesrepublik Deutschland durch Drittstaatler (Nicht-EU-Bürger)

Drittstaatler (Nicht-EU-Bürger) die in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einreisen wollen bedürfen hierzu der Erlaubnis. Die Erlaubnis ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und erfordert auch die nach deutschem Recht erforderlichen Überprüfungen zu Zuverlässigkeit und persönlicher Eignung.

Zur Antragstellung verwenden Sie bitte den angehängten Vordruck. Genauere Auskünfte erfragen Sie bitte beim zuständigen Sachbearbeiter.

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