Mehrbedarf
Ein Mehrbedarf kann anerkannt werden bei
- voller Erwerbsminderung
- Schwangerschaft
- alleiniger Pflege und Erziehung
- behinderten Menschen
- kostenaufwändiger Ernährung
- Schwerbehindertenausweis
- ärztliches Attest zur Feststellung der Notwendigkeit von kostenaufwändiger Ernährung
- Mutterpass
Landratsamt Kelheim
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung