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Zukunftstechnologien für die bayerische Wirtschaft

Das Förderprogramm „Zukunftstechnologien für die bayerische Wirtschaft“ der Bayerischen Transformations- und Forschungsstiftung unterstützt anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit klarer Perspektive auf eine spätere wirtschaftliche Nutzung der Ergebnisse. Es ist branchen-, themen- und technologieoffen und richtet sich an Verbundprojekte von Wirtschaft und Wissenschaft.


Ziele des Programms

Das Programm soll:

  • anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung im Bereich wirtschaftlich nutzbarer Zukunftstechnologien ermöglichen,
  • die Umsetzung von Forschungsergebnissen in neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen ermöglichen bzw. beschleunigen,
  • die Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Wirtschaft stärken,
  • technologieoffen ein breites Spektrum an Zukunftsthemen abdecken (Zuteilung zu Themenfeldern erfolgt durch die Stiftung).

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Projektbeteiligte mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern:

  • rechtlich selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (alle Größenklassen, besonders begünstigt: KMU nach Anhang I AGVO),
  • Angehörige der freien Berufe,
  • außeruniversitäre Forschungsinstitute,
  • Hochschulen sowie deren Mitglieder und Einrichtungen, soweit sie F&E‑Vorhaben durchführen dürfen.

Weitere Punkte:

  • Außerbayerische Partner können in begründeten Fällen in Verbundvorhaben eingebunden werden; 
  • Zuschüsse erhalten grundsätzlich nur die bayerischen Partner.
  • Unternehmen und Freiberufler müssen eine ausreichende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachweisen können.

Was wird konkret gefördert?

Art der Vorhaben

Gefördert werden F&E‑Verbundvorhaben, die in enger Kooperation von mindestens

  • einem Unternehmen und
  • einem Partner aus der Wissenschaft (Forschungseinrichtung / Hochschule)

durchgeführt werden. Die Wissenschaftspartner müssen im Rahmen des Vorhabens nichtwirtschaftlich tätig sein.

Gefördert werden Vorhaben in folgenden F&E‑Kategorien:

  • Grundlagenforschung
  • industrielle Forschung
  • experimentelle Entwicklung


Zentrale Voraussetzungen sind u. a.:

  • hoher Innovationsgehalt (Ergebnisse gehen über den Stand von Wissenschaft und Technik hinaus),
  • erhebliches technisches und wirtschaftliches Risiko und hoher Aufwand,
  • das Vorhaben wird überwiegend in Bayern durchgeführt,
  • das Projekt hat noch nicht begonnen zum Zeitpunkt der Antragstellung,
  • alle Partner verfügen bereits über relevante F&E‑Kapazitäten und Erfahrung,
  • die Ergebnisse sollen in geeigneter Weise (z. B. Publikationen, Konferenzen, Open‑Source‑Software) zeitnah veröffentlicht werden.

Welche Kosten sind typischerweise förderfähig?

Zuwendungsfähig sind projektbezogene F&E‑Kosten:

  • Personalkosten (Forschende, Technikerinnen/Techniker, weiteres Projektpersonal); für Unternehmen und Freiberufler gelten definierte Höchstsätze je Personenmonat, inkl. Personalneben- und Reisekosten,
  • Kosten für Instrumente und Ausrüstung, soweit und solange sie im Projekt genutzt werden (anteilige Wertminderung während der Projektlaufzeit),
    zusätzliche Betriebskosten (Material, Bedarfsartikel etc.), die unmittelbar durch die F&E‑Arbeiten entstehen,
  • in begrenztem Umfang Kosten für Auftragsarbeiten / Fremdleistungen, die nicht die wesentlichen Projektarbeiten betreffen und ausschließlich für das Vorhaben genutzt werden (unter Beachtung des Fremdvergleichsgrundsatzes),
  • Gemeinkostenpauschale von bis zu 10 % auf die Summe der o. g. Kosten.
  • Hochschulen werden in der Regel auf Ausgabenbasis, außeruniversitäre Einrichtungen auf Kostenbasis gefördert.


Konditionen und Förderhöhe

Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen (Anteilfinanzierung).

Projektkategorien und maximale Zuschüsse

Gefördert werden Verbundvorhaben in drei Kategorien mit in der Regel begrenzten Gesamtzuschüssen:

  • Kategorie I: vereinfachtes Entscheidungsverfahren, bis zu 100.000 € Gesamtzuschuss
  • Kategorie II: normales Entscheidungsverfahren, bis zu 1.000.000 € Gesamtzuschuss
  • Forschungsverbund: bis zu 3.000.000 € Gesamtzuschuss

Basis-Fördersätze

Bezogenen auf die zuwendungsfähigen Kosten des Gesamtvorhabens gelten als Orientierung:

  • bis zu 100 % bei Grundlagenforschung (in der Praxis wird auch hier eine angemessene Eigenbeteiligung erwartet),
  • bis zu 50 % bei industrieller Forschung,
  • bis zu 25 % bei experimenteller Entwicklung.


Zuschläge und Höchstsätze

Zusätzlich können bei industrieller Forschung und experimenteller Entwicklung folgende Zuschläge gewährt werden:

  • Kooperationszuschlag: bis zu +10 Prozentpunkte auf die zuwendungsfähigen Kosten des Gesamtvorhabens, wenn bei industrieller Forschung der Anteil der Wissenschaftspartner ≥ 35 %, bzw. bei experimenteller Entwicklung ≥ 25 % an den zuwendungsfähigen Gesamtkosten beträgt.
  • KMU-Zuschlag: für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis zu +10 Prozentpunkte auf die zuwendungsfähigen Kosten des jeweiligen Unternehmens.

Höchstsätze

  • Für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen kann ein Fördersatz von bis zu 100 % gewährt werden.
  • Für Unternehmen und Freiberufler liegt der maximale Fördersatz (inkl. Zuschlägen) bei 60 %.

Antragsverfahren

Das Verfahren läuft wie folgt:

  • Bildung eines Verbunds aus mindestens einem Unternehmen und einem Wissenschaftspartner.
  • Erarbeitung einer aussagekräftigen Vorhabensbeschreibung und eines Verwertungsplans (wirtschaftliche Umsetzungsperspektive).
  • Schriftlicher Antrag bei der Bayerischen Transformations- und Forschungsstiftung.
  • Eine Antragstellung ist grundsätzlich laufend möglich, Fristen bestehen nicht.
  • Fachliche Begutachtung: Die Stiftung holt stiftungsexterne Fachgutachten ein, um Innovationshöhe, Qualität und Konsortium zu bewerten.

Weiter Informationen finden Sie bei der Bayerischen Transformations- und Forschungsstiftung.

Wir unterstützen Sie gern. Ihr Ansprechpartner in der Wirtschaftsförderung:

Dr. Alexander Guhr

Telefon: 09441 207-2104

alexander.guhr@landkreis-kelheim.de