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Seniorenstelle Landratsamt Kelheim: Neue Schulung für ehrenamtlich tätige Einzelpersonen

29. Juni 2026: Sie können sich ab jetzt anmelden.

Für ältere und pflegebedürftige Menschen kann die Hilfe aus der Nachbarschaft, durch Freunde oder Bekannte eine große Entlastung sein. Dies gründet nicht auf einem Arbeitsverhältnis, sondern auf Hilfsbereitschaft, Engagement und Freundschaft. Was oft nicht bekannt ist, solche sogenannten ehrenamtlich tätigen Einzelhelfer können über den Entlastungsbetrag (131 € pro Monat) mit der Pflegekasse abrechnen. Wegen der hohen Nachfrage organisiert die Seniorenstelle im Landratsamt Kelheim bereits zum wiederholten Male eine Präsenzschulung zum Thema und will somit das Engagement vor Ort unterstützen bzw. weiter ausbauen.

Schon seit 2021 können Menschen ab Pflegegrad 1, die zu Hause leben, die Kosten für Angebote zur Unterstützung im Alltag, die durch ehrenamtlich tätige Einzelpersonen erbracht werden, mit der jeweiligen Pflegeversicherung abrechnen. Der Verwandtschaftsgrad ist allerdings einschränkend. Auch die ehrenamtlich tätige Einzelperson selbst kann mit der Pflegekasse individuell abrechnen. Dafür ist aber eine Registrierung und eine eintägige Schulung von 8 Unterrichtseinheiten gesetzlich vorgeschrieben. Die regionalen Fachstellen für Demenz und Pflege sind hierfür zuständig – deren Angebote sind grundsätzlich immer kostenfrei.

Nachdem die letzte Veranstaltung im September 2025 sehr schnell ausgebucht war, wird durch die Seniorenstelle Kelheim und die Fachstelle für Demenz und Pflege eine Neuauflage organisiert. Am Dienstag, den 08.09.2026 von 9:30 bis 16:30 Uhr findet im Großen Sitzungssaal des Landratsamtes Kelheim (Donaupark 12) wieder eine Schulung für statt. Eine schriftliche Anmeldung ist zwingend notwendig und an die Seniorenstelle unter christian.gabler@landkreis-kelheim.de  zu richten. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt!

Zur Vorbereitung war in der Vergangenheit hilfreich, dass interessierte Personen bereits im Vorfeld auf www.einzelperson-bayern.de  einen Antrag auf ein kostenfreies Institutionskennzeichen stellen. Dies ist auf Initiative des VdKs ab 01.07.2024 nicht mehr zwingend nötig, aber trotzdem wird noch empfohlen die Nummer zu beantragen. Innerhalb 14 Tagen bekommt man eine neunstellige Nummer von der ARGE IK, welche für das weitere Vorgehen beschleunigend wirkt.

Für Fragen oder nähere Informationen steht Ihnen der Seniorenbeauftragte Herr Christian Gabler auch gerne telefonisch unter 09441 / 207 1040 zur Verfügung.