Bekanntmachung nach dem Wasserverbandsrecht: Auflösung des Wasser- und Bodenverbandes "Au- und Seewiesen" Helchenbach
44-644-WBV 4
Wasserverbandsrecht;
Bekanntmachung der Auflösung des Wasser- und Bodenverbandes „Au- und Seewiesen“ Helchenbach
Bekanntmachung
Das Landratsamt Kelheim beabsichtigt den Wasser- und Bodenverband Au- und Seewiesen mit Sitz in Helchenbach, Markt Rohr i.NB aufzulösen.
Entsprechend Art. 3 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz (BayAGWVG) kann ein Wasser- und Bodenverband im vereinfachten Verfahren aufgelöst werden, wenn er handlungsunfähig ist und dieser Zustand seit mehr als drei Jahren andauert (ruhender Wasser- und Bodenverband). Der Wasser- und Bodenverband Au- und Seewiesen hat in den vergangenen zwei Jahrzehnten weder Verbandsversammlungen einberufen, noch einen ordnungsgemäßen Haushalt festgesetzt oder verfügt sonst über handlungsfähige Verbandsorgane. Die Voraussetzungen für eine Auflösung des Verbandes im vereinfachten Verfahren durch das Landratsamt Kelheim als zuständige Aufsichtsbehörde liegen damit vor.
Hiermit wird allen Betroffenen Gelegenheit gegeben, Einwendungen oder Ansprüche zu erheben. Diese sind bis spätestens zwei Monate nach Bekanntmachung der Auflösungsabsicht beim Landratsamt Kelheim – Sachgebiet Wasserrecht – vorzubringen.
Kelheim, den 14.04.2026
gez. Ferch
Abteilungsleiter