Bekanntmachung des Landratsamtes Kelheim vom 26.06.2026
Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)
Vorbescheid nach § 9 Abs. 1 BImSchG für eine Windenergieanlage des Typs Nordex N163/6.X auf der Flurnummer Flur-Nr. 673, Gemarkung Otterzhofen, Stadt Riedenburg, für die unten genannten Genehmigungsvoraussetzungen
Der vom Landratsamt Kelheim erlassene Bescheid vom 12.05.2026 mit dem Az.: 43 - 170. 07.23neu-t wird hiermit gemäß § 10 Abs. 8 und 9 BImSchG i. V. m. § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) öffentlich bekannt gemacht. Die öffentliche Bekanntmachung beinhaltet den verfügenden Teil des Bescheides sowie die Rechtsbehelfsbelehrung.
Der verfügende Teil des Bescheides bestimmt:
- Entscheidung nach § 9 Abs. 1 BImSchG
1.1 Auf Antrag der Energiepark Winterholz GmbH & Co. KG wird ein Vorbescheid nach § 9 Abs. 1 BImSchG für eine Windenergieanlage (WEA 17 alternativ) des Typs Nordex N163/6.X nach näherer Bestimmung der Nr. 2 und unter den Auflagen und Bedingungen in Nr. 4 dieses Bescheides für folgende Genehmigungsvoraussetzungen erteilt:
1.1.1 Privilegierung der Windenergieanlage nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB im Hinblick auf § 249 Abs. 2 BauGB und im Hinblick auf Art. 82 Abs. 1 und Abs. 2 BayBO in Verbindung mit Art. 82 Abs. 5 Nr. 6 BayBO sowie Art. 82a BayBO
1.1.2 Vereinbarkeit der Windenergieanlage mit Zielen der Raumordnung nach § 35 Abs. 3 Satz 2 BauGB
1.1.3 Standorteignung (Turbulenz bzw. Standsicherheit im Sinne von Art. 10 BayBO mit Ausnahme der Prüfung der Tragfähigkeit des Untergrundes)
1.2 Das Verfahren zur Erteilung eines Vorbescheids für die Vereinbarkeit mit den o.g. Belangen ist an folgenden Standort gebunden:
| Koordinaten | UTM 32N | Fl.Nr. | Gemarkung |
| WEA 17 alternativ |
11°41'47,30"O |
49°01'00,81"N |
697150 E |
5432837 N |
673 | Otterzhofen |
Der Genehmigungsbescheid wurde mit Auflagen erteilt.
In der Kostenentscheidung wurde bestimmt:
Die Firma Fronteris Green Assets GmbH hat mit Schreiben vom 16.04.2026 erklärt, die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Folgende Rechtsbehelfsbelehrung ist der Entscheidung beigefügt:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem
Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München,
Postfach 34 01 48, 80098 München
Ludwigstraße 23, 80539 München
schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
- Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).
- Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.
- Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.
Der Genehmigungsbescheid, seine Begründung, sowie die dazugehörigen Unterlagen sind gemäß § 21a der 9. BImSchV i.V.m. § 10 Abs. 8 BImSchG von
Montag, 29.06.2026 bis einschließlich Montag, 13.07.2026
unter folgender Internetseite abzurufen: https://dataspace.landkreis-kelheim.de/public/download-shares/6nxLo89Q9HM3qtd6P01P8oOqxLZWcTZO
Der Genehmigungsbescheid und seine Begründung können zudem beim Landratsamt Kelheim, Sachgebiet Umwelt- und Naturschutz, Donaupark 12, 93309 Kelheim zu den üblichen Dienstzeiten
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich
Dienstag und Donnerstag 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
angefordert werden.
Ansprechpartner am Landratsamt Kelheim:
Nicole Eberl, Tel.: 09441 / 207 – 4300 oder
Thomas Luft, Tel.: 09441 / 207 – 4325
Mit dem Ende der Auslegungsfrist (Ablauf des 13.07.2026) gilt der Bescheid auch Dritten gegenüber als zugestellt.
Mit der Zustellung beginnt der Lauf der Rechtbehelfsfrist.
Kelheim, 26.06.2026
Landratsamt Kelheim
gez. Kainz
Abteilungsleiter