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Geflügelpestausbruch in Nachbarlandkreis: Schutz- und Überwachungszone auch in Teilen des Landkreises Kelheim

Meldung vom 23.03.2023 In genannten Bereichen werden Haltungs-, Handels- und Transportbeschränkungen für ansässige Geflügelhalter zum Tragen kommen.

Aufgrund eines Geflügelpestausbruchs (HPAIV H5N1) in unmittelbarer Nähe zum Landkreis Kelheim, richtet das Veterinäramt eine Schutz- sowie eine Überwachungszone ein. Der Erreger wurde im Gemeindebereich von Rottenburg, Landkreis Landshut, nachgewiesen.

In genannten Bereichen werden Haltungs-, Handels- und Transportbeschränkungen für ansässige Geflügelhalter zum Tragen kommen.

  • Die Schutzzone umfasst einen drei Kilometer großen Radius vom betroffenen Betrieb und somit den südlichen Bereich der Marktgemeinde Rohr i.NB.
  • Die Überwachungszone umfasst einen zehn Kilometer großen Radius. Darin liegen Teile der Gemeinden Hausen, Elsendorf, Herrngiersdorf, Kirchdorf, Langquaid, Rohr, Siegenburg und Wildenberg. Unter folgendem Link können die Restriktionszonen auf einer interaktiven Karte betrachtet werden: https://bit.ly/3IsbyYc

Das Veterinäramt fordert die Geflügelhalter im Landkreis Kelheim auf, ihre Bestände entsprechend zu schützen.

  • Schützen Sie Ihr Geflügel vor Kontakt mit freilebendem Vögeln: Halten Sie Ihr Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung besteht.
  • Trennen Sie strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung: Betreten Sie den Auslauf bzw. Stall nur in betriebseigener Schutzkleidung und mit stallspezifischem Schuhwerk. Lassen Sie die Schuhe, die Sie im Stall tragen, im Stall. Betreten Sie den Stall nicht mit Schuhen, die Sie draußen getragen haben.
  • Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich auf.
  • Sichern Sie die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder die sonstigen Standorte des Geflügels gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren.
  • Sorgen Sie für lokale Desinfektionsmöglichkeiten.

Nähere Bestimmungen zu Sperrmaßnahmen entnehmen Sie der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Kelheim: www.landkreis-kelheim.de/media/14004/nr-7.pdf

Das Friedrich-Löffler-Institut veröffentlicht auf seiner Homepage regelmäßig Risikoeinschätzungen zu diesem Thema. Hier sind auch weitere Biosicherheitsmaßnahmen aufgeführt, die Geflügelhalter zum Schutz ihrer Bestände treffen sollten: www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest

Kategorien: Landratsamt

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