Bekanntmachung und Auslegung der Regionalplanfortschreibung Kapitel B II Siedlungswesen
Landes- und Regionalplanung
Fortschreibung des Regionalplans Landshut;
Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Regionale Planungsverband Landshut erlässt gemäß Art. 16 Abs. 2 BayLplG folgende
Bekanntmachung:
Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Landshut hat am 27. OKktober 2016 beschlossen, den Regionalplan fortzuschreiben. Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 22. März 2018 in Gottfrieding dem Entwurf zur Teilfortschreibung des Kapitels B II Siedlungswesen zugestimmt. Der Entwurf der Regionalplanänderung - einschließlich Begründung und Feststellung zu den Umweltauswirkungen - liegt gemäß Art. 16 Abs. 2 BayLplG im Landratsamt Kelheim zur Einsichtnahme aus.
Auslegungsort:
Landratsamt Kelheim
Bauamt Zi.Nr, 02.70
Donaupark 12
93309 Kelheim
Auslegungszeit:
22. Mai 2018 bis 22. Juni 2018 während der für den Parteiverkehr festgelegten Zeiten
(Mo-Fr. 8:00 – 12:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr)
Darüber hinaus ist der Entwurf hier einsehbar oder auf www.region.landshut.org
Schriftliche Äußerungen zur Fortschreibung des Regionalplans Landshut sind bis zum Ablauf der Auslegungsfrist gegenüber dem Regionalen Planungsverband Landshut, Gestütstraße 10, 84028 Landshut, möglich.