Bekanntmachung: Einleiten von Niederschlagswasser durch die Stadt Neustadt a. d. Donau

02. Juli 2018: Bekanntmachung: Einleiten von Niederschlagswasser durch die Stadt Neustadt a. d. Donau

44-641-N 7

Wasserrecht;
Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Bereich Neustadt a. d. Donau einschl. Rand-bereiche über die Einleitungsstellen E 1 bis E 21 in die Ilm, in Gräben, in Seen und in Nebenarme der Abens

Bekanntmachung

Das Landratsamt Kelheim hat mit Bescheid vom 12.06.2018, Nr. 44-641-N 7, der Stadt Neustadt a. d. Donau, die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zum Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Bereich Neustadt a. d. Donau einschl. Randbereiche über die Einleitungsstellen E 1 bis E 21 in die Ilm, in Gräben, in Seen und in Nebenarme der Abens erteilt.

Eine Ausfertigung des Bescheides mit Rechtsbehelfsbelehrung vom 12.06.2018 und die dem Bescheid zugrundeliegenden Planunterlagen liegen in der Zeit vom 02.07.2018 bis 16.07.2018  bei der Stadt Neustadt a. d. Donau, Stadtplatz 1, 93333 Neustadt a. d. Donau, während der üblichen Dienststunden zur Einsicht aus. Der Inhalt der Bekanntmachung sowie der Erlaubnisbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung und Planunterlagen (Erläuterungsbericht, Übersichtskarte) sind auch auf der Internetseite des Landkreises Kelheim unter folgendem Link https://www.landkreis-kelheim.de/amt-service/meldungen/  während des Auslegungszeitraums eingestellt (Art. 27a BayVwVfG). Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.

Der Bescheid wurde dem Träger des Vorhabens und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, zugestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bescheid mit Ende der Auslegungsfrist gegenüber den Betroffenen, die im wasserrechtlichen Verfahren nicht bekannt wurden, als zugestellt gilt (Art. 69 Satz 2 BayWG i.V.m. Art. 74 Abs. 4 Satz 3 BayVwVfG).

Kelheim, 12.06.2018
Landratsamt:

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