Schwarzwildprämie für das Jagdjahr 2025/2026
Die untere Jagdbehörde weist darauf hin, dass die Beantragung der Aufwandsentschädigung zur Reduktion der Wildschweindichte – die sogenannte Schwarzwildprämie – für das Jagdjahr 2025/2026 seit Kurzem möglich ist.
Der Antrag kann bis zum 31.12.2026 von den verantwortlichen Revierinhabern online auf der Internetseite des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) gestellt werden.
Die dafür notwendige, von der unteren Jagdbehörde bestätigte Streckenliste wurde den Revierinhabern per E-Mail zugesandt. Revierinhaber, welche die Streckenliste noch nicht erhalten haben, können diese bei der unteren Jagdbehörde am Landratsamt Kelheim (jagdrecht@landkreis-kelheim.de) anfordern.