Marke Landkreis Kelheim

Neue Abfallgebühren im Landkreis Kelheim ab 2027 offiziell beschlossen

20. Oktober 2026: Zudem werden kleinere Restmüllbehältergrößen eingeführt.

In der gestrigen öffentlichen Sitzung des Kreistages wurden dem Gremium seitens der Kommunalen Abfallwirtschaft die Abfallgebühren- und die Abfallwirtschaftssatzung, welche ab dem 01.01.2027 in Kraft treten sollen, zur Abstimmung vorgelegt. Die beiden Satzungen wurden jeweils mehrheitlich verabschiedet.

Gleichzeitig werden zum 01.01.2027 kleinere Restmüllbehältergrößen mit 40- und 60l-Volumen eingeführt. Die Größe der am Grundstück vorzuhaltenden Restmülltonne richtet sich nach dem sogenannten Restmüllmindestbehältervolumen. Demnach sind für jede auf dem Grundstück mit Haupt- und Nebenwohnsitz gemeldete Person 8 Liter Restmüllvolumen pro Woche vorzuhalten. Somit ist bei einer 14-tägigen Abfuhrhäufigkeit ein 40l-Behälter für bis zu 2 Personen und ein 60l-Behälter für bis zu 3 Personen zulässig. Ab einem 4-Personen-Haushalt ist auf eine 80l-Tonne oder größer zurückzugreifen.

Ab dem 01.01.2027 ergeben sich folgende neue monatliche Abfallgebühren für das Holsystem:

fahrbare Restmülltonne mit 40 l Füllraum                                             7,20 €
(inklusive 1 Papiertonne u. 1 Biotonne im Preis enthalten)
bei Eigenkompostierung, ohne Biotonne                                                   6,48 €

fahrbare Restmülltonne mit 60 l Füllraum                                             10,80 €
(inklusive 1 Papiertonne u. 1 Biotonne im Preis enthalten)
bei Eigenkompostierung, ohne Biotonne                                                    9,72 €

fahrbare Restmülltonne mit 80 l Füllraum                                              14,40 €
(inklusive 1 Papiertonne u. 1 Biotonne im Preis enthalten)
bei Eigenkompostierung, ohne Biotonne                                                    12,96 €

fahrbare Restmülltonne mit 120 l Füllraum                                             21,60 €
(inklusive 1 Papiertonne u. 1 Biotonne im Preis enthalten)
bei Eigenkompostierung, ohne Biotonne                                                     19,44 €

fahrbare Restmülltonne mit 240 l Füllraum                                              43,20 €
(inklusive bis zu 2 Papiertonnen u. bis zu 2 Biotonnen 
im Preis enthalten)
bei Eigenkompostierung, ohne Biotonne(n)                                                 38,88 €

fahrbarer Restmüll-Großbehälter mit 1100 l Füllraum                            198,00 €
(inklusive 1 Papiergroßbehälter 1100 l und bis zu 9 Biotonnen im Preis enthalten)
bei Eigenkompostierung, ohne Biotonne(n)                                                178,20 €

Auch können weiterhin zusätzliche Papier- und Biomüllgefäße beantragt und genutzt werden. Hierfür beträgt die monatliche Gebühr ab Januar bei einer 240l-Papiertonne 0,93 €, bei einem 1.100l-Papiercontainer 4,27 € und bei einer 120l-Biotonne 8,65 €. Die zusätzlich zur Tonne verwendbaren Restmüllsäcke sind ab dem kommenden Jahr für 4,49 € zu erwerben.

Für jede Zustellung, Um-/Austausch oder Abholung wird unabhängig von der Anzahl der betroffenen Behälter eine Gebühr von 25 € erhoben.

Änderung der Gebühren auf den Wertstoffhöfen und -zentren

Zum Jahreswechsel ändern sich auch die Annahmegebühren auf den Wertstoffhöfen und -zentren im Landkreis Kelheim wie folgt: Ein halber Kubikmeter Sperrmüll, verpackungsfremder Kunststoff sowie Altholz kosten 10 €. Für einen Altreifen mit Felge werden 5 € und für einen ohne Felge 2,50 € fällig. Die Gebühr für jeweils einen halben Kubikmeter Erdaushub liegt bei 20 €, Gipsbaustoffe und Restbauschutt bei 47 € sowie Recyclingbauschutt bei 27 €.

Erweiterte Annahmemöglichkeiten für Altholzklasse IV auf den Wertstoffhöfen und –zentren

Ab 2027 wird auf allen Wertstoffzentren sowie in den Wertstoffhöfen Painten und Wildenberg neben den Altholzklassen I bis III auch die Klasse IV in separaten Containern gesammelt. Hierbei handelt sich um mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz (z. B. Fensterstöcke, Jägerzäune, Dachstühle), druckimprägniertes Holz (Gartenmöbel, Hopfenstangen, Eisenbahnschwellen) sowie Brandholz.

Eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit der Kommunalen Abfallwirtschaft

Die Kommunale Abfallwirtschaft des Landkreises Kelheim ist ab dem 20. Oktober bis auf Weiteres nur eingeschränkt telefonisch erreichbar, um offene Anträge zügig und ohne weitere Unterbrechungen abarbeiten zu können. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind montags, dienstags und donnerstags von 10 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 14 bis 16 Uhr für Sie telefonisch erreichbar.

Den Bürgerinnen und Bürgern wird empfohlen, Ihr Anliegen wie beispielsweise Tonnenummeldung, Eigentümerwechsel, Namensänderungen, Änderung der Bankverbindung, u.v.m. über den Online-Service unter www.landkreis-kelheim.de/tonne oder per E-Mail an abfallwirtschaft@landkreis-kelheim.de mitzuteilen, sodass dieses schnellstmöglich bearbeitet werden kann. Die Antragstellung hat schriftlich zu erfolgen.

Gestern hat der Kreistag eine öffentliche Sitzung gehabt.
Dabei hat die Kommunale Abfall-Wirtschaft 2 Gesetze vorgestellt.
Die Gesetze heißen:

  • Abfallgebührensatzung
  • Abfall-Wirtschafts-Satzung.

Die Gesetze sollen ab dem 1. Januar 2027 gelten.
Der Kreistag hat über die Gesetze abgestimmt.
Die meisten Menschen im Kreistag waren für die Gesetze.

Ab dem 1. Januar 2027 gibt es auch kleinere Restmülltonnen.
Die Restmülltonnen haben dann 40 Liter oder 60 Liter Volumen.
Das heißt:
Die Restmülltonnen können 40 Liter oder 60 Liter Müll aufnehmen.

Wie groß muss die Restmülltonne für Ihr Haus sein?
Das kommt darauf an:

  • Wie viele Personen wohnen in Ihrem Haus?
  • Wie oft wird der Müll abgeholt?

Für jede Person in Ihrem Haus müssen Sie 8 Liter Müll pro Woche rechnen.
Der Müll wird alle 2 Wochen abgeholt.
Das heißt:
Ein 40-liter-Behälter ist für bis zu 2 Personen erlaubt.
Und ein 60-liter-Behälter ist für bis zu 3 Personen erlaubt.
Ab 4 Personen brauchen Sie eine größere Tonne.
Zum Beispiel eine Tonne mit 80 Litern.

Neue Abfallgebühren ab 01.01.2027

Eine fahrbare Restmülltonne mit 40 l Füllraum kostet 7,20 Euro. Dazu bekommen Sie: eine
Papiertonne eine Biotonne.
Sie kompostieren selbst?
Das heißt: Sie machen aus dem Biomüll neuen Boden.
Dann bekommen Sie die Restmülltonne ohne Biotonne.
Die Restmülltonne kostet dann 6,48 Euro.

Eine fahrbare Restmülltonne mit 60 l Füllraum kostet 10,80 Euro. Dazu bekommen Sie eine Papiertonne und eine Biotonne.
Sie kompostieren selbst?
Dann können Sie die Biotonne weglassen.
Dann kostet die Restmülltonne 9,72 Euro.

Eine fahrbare Restmülltonne mit 80 l Platz kostet 14,40 Euro. Dazu gibt es eine Papiertonne und eine Biotonne.
Sie machen den Kompost selbst?
Dann bekommen Sie die Restmülltonne ohne Biotonne.
Das kostet dann 12,96 Euro.

Eine fahrbare Restmülltonne mit 120 l Füllraum kostet 21,60 Euro. Dazu bekommen Sie: eine Papiertonne und eine Biotonne.
Sie machen Eigenkompostierung?
Das heißt: Sie machen den Biomüll selbst zu Kompost.
Dann bekommen Sie die Restmülltonne ohne Biotonne.
Die Restmülltonne kostet dann 19,44 Euro.

Eine fahrbare Restmülltonne mit 240 l Füllraum kostet 43,20 Euro. Dazu können Sie bis zu 2 Papiertonnen und bis zu 2 Biotonnen bekommen.
Diese Tonnen sind im Preis enthalten.
Sie kompostieren selbst?
Das heißt:
Sie machen aus dem Biomüll selbst Kompost.
Dann bekommen Sie die Restmülltonne ohne Biotonne.
Die Restmülltonne kostet dann 38,88 Euro.

Ein fahrbarer Restmüll-Großbehälter hat 1100 l Füllraum.
Der fahrbare Restmüll-Großbehälter kostet 198,00 Euro. Dazu gibt es: 1 Papiergroßbehälter mit 1100 l Füllraum und bis zu 9 Biotonnen.
Sie kompostieren selbst?
Das heißt: Sie machen aus dem Biomüll selbst Kompost.
Dann bekommen Sie keine Biotonnen dazu.
Dann kostet der fahrbare Restmüll-Großbehälter nur 178,20 Euro.

Sie können auch mehr Tonnen für Papier und Biomüll bestellen.
Und Sie können die Tonnen benutzen.
Dafür müssen Sie jeden Monat Geld bezahlen.
Das gilt ab Januar.
Eine 240 Liter Papier-Tonne kostet 0,93 Euro im Monat.
Ein 1.100 Liter Papier-Container kostet 4,27 Euro im Monat.
Eine 120 Liter Bio-Tonne kostet 8,65 Euro im Monat.

Sie können auch Restmüllsäcke kaufen.
Die Restmüllsäcke kosten ab dem nächsten Jahr 4,49 Euro.

Wir bringen Ihnen die Behälter.
Oder wir holen die Behälter ab.
Vielleicht tauschen wir die Behälter auch aus.
Dafür müssen Sie 25 Euro bezahlen.
Wie viele Behälter es sind, ist egal.

Neue Gebühren auf den Wertstoffhöfen

Im Landkreis Kelheim gibt es Wertstoff-Höfe und Wert-Stoff-Zentren.
Dort kann man Müll abgeben.
Dafür muss man Geld bezahlen.
Die Preise ändern sich ab dem 1. Januar.
Zum Beispiel:

  • Sperrmüll, Plastik und Holz kosten 10 Euro für einen halben Kubik-Meter.
  • Ein Auto-Reifen mit Felge kostet 5 Euro.
  • Ein Auto-Reifen ohne Felge kostet 2,50 Euro.
  • Erde kostet 20 Euro für einen halben Kubik-Meter.
  • Gips-Bau-Stoffe kosten 47 Euro für einen halben Kubik-Meter.
  • Rest-Bau-Schutt kostet 47 Euro für einen halben Kubik-Meter.
  • Recycling-Bau-Schutt kostet 27 Euro für einen halben Kubik-Meter.

Mehr Annahme für Altholz auf Wertstoffhöfen

Ab dem Jahr 2027 gibt es in den Wertstoff-Höfen neue Container.
Die Container sind für die Alt-Holz-Klasse IV.
Die Container sind für bestimmte Holz-Arten.
Zum Beispiel:

  • Holz mit Holz-Schutz-Mitteln
    Das sind zum Beispiel Fenster-Stöcke, Jäger-Zäune und Dach-Stühle.
  • Druckimprägniertes Holz
    Das sind zum Beispiel Garten-Möbel, Hopfen-Stangen und Eisen-Bahn-Schwellen.
  • Brand-Holz.

Es gibt auch noch andere Alt-Holz-Klassen.
Die anderen Alt-Holz-Klassen heißen: I bis III.

Abfallwirtschaft ist nur schwer erreichbar

Die Kommunale Abfall-Wirtschaft vom Landkreis Kelheim will Anträge schneller bearbeiten.
Deshalb ist die Kommunale Abfall-Wirtschaft ab dem 20. Oktober nur noch zu bestimmten Zeiten telefonisch erreichbar.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind:

  • montags, dienstags und donnerstags von 10 Uhr morgens bis 12 Uhr mittags
  • donnerstags von 14 Uhr nachmittags bis 16 Uhr nachmittags
    für Sie telefonisch erreichbar.

Sie wollen etwas ändern?
Zum Beispiel: Sie wollen Ihre Tonne ummelden.
Sie haben einen neuen Eigentümer.
Sie haben einen neuen Namen.
Sie haben eine neue Bankverbindung.
Dann können Sie das dem Landratsamt Kelheim sagen.
Das können Sie auf der Internetseite machen: www.landkreis-kelheim.de/tonne oder Sie schreiben eine E-Mail an: abfallwirtschaft@landkreis-kelheim.de Bitte schreiben Sie uns immer.

Diesen Text hat ein Computer in Leichte Sprache übertragen. Der Text ist nicht durch Menschen mit Behinderungen geprüft worden.