Gesetzesänderung im Güterkraftverkehrsrecht
Bis zum 26.02.2026 war für die Ausübung des gewerblichen Güterkraftverkehrs durch Unternehmen mit Sitz im Inland eine nationale Erlaubnis erforderlich. Die Erteilung einer EU-Gemeinschaftslizenz erfolgte auf gesondertem Antrag. Mit Inkrafttreten der Gesetzesänderung ab dem 27.02.2026 ist nunmehr auch für den innerdeutschen gewerblichen Güterkraftverkehr eine EU-Gemeinschaftslizenz erforderlich. Durch die Umstellung wird zukünftig somit die nationale Erlaubnis durch eine EU-Gemeinschaftslizenz ersetzt.
Eine befristete Erlaubnis, die noch nach der bis zum 26.02.2026 geltenden Fassung erteilt wurde, bleibt bis zum Ablauf ihrer Befristung gültig.
Eine unbefristete Erlaubnis bleibt bis zum Ablauf des 27.02.2036 gültig.
Die Beantragung von Ausfertigungen für Erlaubnisse, die nach der bisherigen Rechtslage unbefristet erteilt wurden, bleibt weiterhin möglich.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde unter der Rufnummer 09441 – 207 3514 sowie per E-Mail unter stvb@landkreis-kelheim.de zur Verfügung.