Marke Landkreis Kelheim

Wohngeld

Wichtige Information zur Wohngeld-Plus-Reform:

Bei der Entscheidung über Wohngeldanträge ist momentan mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Uns ist bewusst, dass die aktuelle Lage für viele Haushalte durch die steigenden Preise gerade besonders herausfordernd ist. Durch die von der Bundesregierung sehr kurzfristig auf den Weg gebrachten Verbesserungen der Wohngeldleistungen zum 1. Januar 2023 kommt es momentan jedoch zu einem sehr großen Antragsaufkommen und entsprechenden Bearbeitungsrückständen. Seien Sie versichert, dass sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Kräften bemühen, die Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten. Indem Sie Ihren Antrag vollständig und mit den erforderlichen Nachweisen einreichen und von nicht zwingend notwendigen Nachfragen (z.B. zum Bearbeitungsstand) absehen, können auch Sie dazu beitragen, die Bearbeitung zu beschleunigen.

Einen Anhaltspunkt, ob und in welcher Höhe Ihnen ein Anspruch auf Wohngeld zusteht, kann Ihnen der Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen liefern.

Unter FAQs zur Wohngeld-Reform finden Sie auch weitere Informationen zum ab dem 1. Januar 2023 geltenden Wohngeldrecht.

Wir bitten um Ihr Verständnis und danken für Ihre Geduld.“

Wohngeld gibt es als

  • Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder
  • Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes/Eigentumswohnung.

Der Zuschuss ist einkommensabhängig und hilft die Wohnkosten für einen angemessenen Wohnraum zu tragen. Wohngeld wird auf Antrag gewährt.

Wohngeldanträge sind bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde, am Landratsamt Kelheim oder unter http://www.bauministerium.bayern.de/wohnen/wohngeld/index.php  erhältlich oder
online unter https://www.freistaat.bayern/dokumente/behoerde/04886988410/onlineverfahren  zu stellen.