Ersatz bei Verlust, Diebstahl oder Unbrauchbarkeit eines Führerscheins, Namensänderung
Für die Neuausfertigung eines Führerscheins wegen Unbrauchbarkeit müssen Sie das alte Dokument bei der Führerscheinstelle vorlegen bzw. abliefern.
Bei Verlust oder Diebstahl eines Führerscheins müssen Sie bei der Beantragung eines Ersatzführerscheins eine Versicherung an Eides Statt abgeben. Sollten Sie nach Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung den alten Führerschein auffinden, sind Sie verpflichtet, diesen bei der Führerscheinstelle abzugeben.
Als Ersatzführerschein erhalten Sie immer den neuen Kartenführerschein. Dieser wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Bis zur Aushändigung Ihres Ersatzführerscheins können Sie auf Wunsch und gegen Gebühr einen vorläufigen Fahrausweis erhalten. Dieser ist jedoch maximal 3 Monate und nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gültig.
Die Abholung ist auch durch eine bevollmächtigte Person möglich. Dafür ist Ihre schriftliche Vollmacht, Ihr Pass oder Personalausweis und ein Ausweisdokument der bevollmächtigten Person nötig.
Da der Führerschein nicht als Identitätsnachweis gilt, besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Namensänderung bei Heirat, Scheidung usw. auf dem Führerschein. Um eventuell auftretende Probleme zu vermeiden, wird jedoch empfohlen, den Namen auf dem Führerschein ändern zu lassen, insbesondere wenn Sie ins Ausland fahren.
Hinweise:
- Bitte nutzen Sie die gesetzliche Möglichkeit, Ihren Antrag auf Erteilung/Verlängerung der Fahrerlaubnis bereits 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit bzw. vor Erreichen des Mindestalters zu stellen. Da mit Bearbeitungszeiten von ca. 3 Monaten gerechnet werden muss, können wir nur so eine fristgerechte Bearbeitung Ihres Antrages ermöglichen.
- Grundsätzlich können Sie alle Anträge bis auf den internationalen Führerschein schriftlich stellen. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
- Bitte achten Sie unbedingt auf eine Antragstellung mit vollständigen Unterlagen.
- Bitte fügen Sie den Anträgen kein Bargeld bei. Sie bekommen von uns eine Kostenrechnung zugesandt.
- Sollten sich irgendwelche Änderungen zu Ihrem Antrag ergeben, informieren Sie uns bitte per E-Mail an fuehrerscheinstelle@landkreis-kelheim.de
- Wir bitten Sie, von telefonischen und E-Mail-Anfragen zum Bearbeitungsstand von eingereichten Anträgen abzusehen. Ihre Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Nur so können wir die Bearbeitungskapazitäten ausschließlich zur Bearbeitung Ihres eigentlichen Anliegens nutzen.
- Reisepass oder Personalausweis
- aktuelles biometrisches Passfoto (Größe 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung)
- mit schwarzem Filzstift unterschriebenes Kontrollblatt
- falls der "alte " Führerschein von einer auswärtigen Führerscheinstelle ausgestellt wurde, ist zusätzlich eine Karteikartenabschrift notwendig
Gebühr bei Umtausch oder Namensänderung: 25,30 €
Gebühr bei Verlust eines Führerscheins: 28,60 €
Gebühr für die Abnahme einer Versicherung an Eides Statt: 30,70 €
zusätzliche Gebühr für vorläufigen Fahrausweis: 10,00 €