Vollsperrung Kreisstraße KEH 11 (Ortsdurchfahrt Grossmuß) ab Montag, den 20.04.2020

16. April 2020: Vollsperrung Kreisstraße KEH 11 (Ortsdurchfahrt Grossmuß) ab Montag, den 20.04.2020

 
Der Landkreis Kelheim führt von 20.04.2020 bis 31.08.2020 einen Vollausbau der KEH 11, der Ortsdurchfahrt Großmuß (Kirchstraße) durch. Die Baumaßnahme erstreckt sich aus Richtung Herrnwahlthann kommend, vom Ortsanfang Großmuß, bis zum Kirchplatz.
Im Zuge der Baumaßnahme wird der einseitige Gehweg mit den dazugehörigen Entwässerungseinrichtungen im Auftrag der Gemeinde Hausen erneuert.

Nach Beendigung der Arbeiten am Mischwasserkanal im Jahre 1991 wurde die heute vorliegende Asphaltdecke hergestellt.
Nach mittlerweile fast 30 Jahren Liegezeit weist die Ortsdurchfahrt nun in weiten Bereichen Senkungen, Risse und andere Straßenschäden auf. Hierdurch wird zum einen die Verkehrssicherheit und zum anderen die Straßenentwässerung stark beeinträchtigt.

Im Zuge des Vollausbaus wird nun der z.T. abgesackte und verformte Straßenunterbau erneuert und somit die Tragfähigkeit der Straße wiederhergestellt. Es werden die Entwässerungsrinnen am Straßenrand erneuert, um eine zügige Entwässerung der Straße und des Gehwegs zu gewährleisten. Auch der Pflasterbelag des Gehweges, welcher sich über die Jahre stark verformte, wird neu hergestellt. Abschließend wird eine neue Asphaltfahrbahn eingebaut.

Da es sich hierbei um eine nach BayGVFG förderfähige Maßnahme handelt, wird der Straßenbau von der bayerischen Staatsregierung bezuschusst.
Während der Bauphase ist die KEH 11 für den Durchgangsverkehr in Großmuß gesperrt. Der Anliegerverkehr bleibt bis auf wenige Tage beim Einbau der Asphaltschichten erhalten. Diesbezüglich werden die Anwohner allerdings rechtzeitig von der Baufirma informiert.

Die Umleitung erfolgt von Großmuß über die St 2230 nach Buchhofen, anschließend über die KEH 23 nach Mitterfecking und die KEH 10 nach Hausen sowie umgekehrt


Witterungsbedingt kann sich die Bauzeit und somit auch die Sperrung der Straße verlängern.
An den Baustellenenden besteht grundsätzlich keine Wendemöglichkeit.
Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger sowie die Straßenverkehrsteilnehmer um Verständnis und Beachtung