Veterinäramt rät zu Vorsichtsmaßnahmen wegen Hasenpest

22. November 2019: Veterinäramt rät zu Vorsichtsmaßnahmen wegen Hasenpest

Das Veterinäramt Kelheim teilt aus einem aktuellem Anlass mit, dass bei einem Feldhasen aus dem Bereich Dürnbucher Forst die Hasenpest nachgewiesen wurde. Der Feldhase wurde von einem Jäger erlegt, da er apathisch ohne Fluchtreflex aufgefunden wurde.

Bei der Hasenpest (Tularämie) handelt es sich um eine bakterielle Infektionserkrankung, die vor allem bei wildlebenden Nagern und Hasenartigen vorkommt und häufig zum Tode führt. Eine Erkrankung wird durch das Bakterium Francisella tularensis ausgelöst. Bereits wenige Erreger genügen bei Mensch und Tier, um sich anzustecken.

Menschen können sich vor allem bei intensivem Kontakt mit erkrankten Tieren oder deren Ausscheidungen bzw. beim Umgang mit Kadavern, insbesondere beim Enthäuten und Ausnehmen erlegten Wildes, infizieren. Die Tularämie des Menschen ist daher in erster Linie eine Erkrankung von Personen, die Umgang mit Wild haben, z.B. Jäger, aber auch Köche, Metzger, Tierärzte und selten auch Landwirte. In Einzelfällen ist auch eine Infektion über unzureichend erhitzte Nahrungsmittel oder kontaminiertes Wasser möglich, ebenso wurden Infektionen über Bissverletzungen und Einatmen infektiöser Stäube bereits beschrieben.

Das Krankheitsbild ist beim Menschen durch unspezifische, grippeartigen Symptomen wie Kopf- und Gliederschmerzen, Fieber, Schüttelfrost und Mattigkeit geprägt. Die Inkubationszeit bis zum Auftreten möglicher Symptome einer Tularämieerkrankung beim Menschen beträgt in der Regel zwischen drei bis fünf (max. 14 Tage). Bei rechtzeitiger, gezielter Antibiotikatherapie können die insgesamt eher seltenen schweren Krankheitsverläufe in der Regel vermieden werden.

Die auffälligsten Symptome bei lebenden, mit Tularämie infizierten Tieren sind Schwäche, Fieber und verändertes Verhalten, zum Beispiel das Ausbleiben des Fluchtreflexes insbesondere bei Wildtieren.


Das Veterinäramt Kelheim empfiehlt Vorsichtsmaßnahmen:

- In freier Natur gefundene verendete Feldhasen oder Wildkaninchen sollten keinesfalls berührt werden. Wer ein totes Tier findet, sollte stets den jeweiligen Jagdrevierbesitzer oder die Polizei informieren.

- Jäger sollten beim Umgang mit erlegten Feldhasen oder Wildkaninchen Mundschutz und Einmalhandschuhe tragen und sich nach der Arbeit die Hände gründlich reinigen und desinfizieren.

- Beim Aufbrechen von Feldhasen und Wildkaninchen ist auf bedenkliche Merkmale wie Milz-, Leber- oder Lymphknotenschwellungen zu achten. Im Verdachtsfall ist ein amtlicher Tierarzt hinzuziehen, das Wildbret darf nicht als Lebensmittel verwendet werden. Die Tierkörper sollten für eine weitere Untersuchung zur Verfügung gestellt werden.

- Wildbret von unauffälligen Feldhasen und Wildkaninchen darf nur gut durchgegart verzehrt werden. Bei der Zubereitung ist die Arbeits- und Küchenhygiene beim Umgang mit Wildbret einzuhalten.

- Jäger und andere Personen mit Kontakt zu Wildtieren sollten bei unklaren Erkrankungen einen Arzt aufsuchen und diesen hierauf hinweisen.


In Bayern wurde die Hasenpest bereits in zahlreichen anderen Landkreisen nachgewiesen.


Weitere Informationen zur Tularämie:
www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/bakterielle_pilzinfektionen/tularaemie/index.htm
www.rki.de/DE/Content/InfAZ/T/Tularaemie/Tularaemie.html