Rechte der Fahrradfahrer – Radwegeschild und Einbahnstraße

28. Dezember 2023: Im Artikel werden das Radwegeschild und die Einbahnstraße thematisiert.

Einen Radweg mit einem blauen Radwegeschild müssen Radfahrer benutzen, sonst droht ein Bußgeld. Das droht aber auch, wenn sie ihn in nicht zugelassener Richtung benutzen. Die Benutzungspflicht gilt jeweils für die Fahrtrichtung, die mit dem Schild gekennzeichnet ist.

Befahren einer Einbahnstraße gegen Fahrtrichtung

Viele Kommunen geben mittlerweile Einbahnstraßen für den Fahrradverkehr frei. Wenn Einbahnstraßen mit einem Zusatzschild für Radfahrer freigegeben sind, dürfen sie diese entgegen der Fahrtrichtung benutzen. An ihrem Anfang wird das blaue Einbahnstraßenschild durch ein kleines Fahrradsymbol mit zwei Pfeilen ergänzt. Am Ende hängt unter dem roten Verbotsschild für Autos das Symbol „Radfahrer frei“.

Bereits seit 2001 dürfen Fahrradfahrer bei entsprechender Beschilderung auch in Einbahnstraßen hineinfahren. Wenn diese nicht angebracht ist, dürfen sie Radfahrer grundsätzlich nur in der vorgegebenen Richtung befahren. Halten Sie sich nicht an das Gebot, droht ihnen ein Bußgeld von bis zu 35 Euro.

Damit eine Einbahnstraße für entgegenkommende Radler freigegeben werden kann, sollte sie einige Bedingungen erfüllen:

  • zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
  • ausreichende Fahrbahnbreite, besonders, wenn dort Linienbusse und Lkw unterwegs sind
  • übersichtliche Verkehrsführung im Streckenverlauf und an Kreuzungen

Wichtig für Radfahrer, die eine freigegebene Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung für Autos benutzen: Fahren Sie rechts und beachten die Vorfahrt. Es gilt die Vorfahrtregel „rechts vor links“.