Sieben Sünden der Autofahrer im Winter

25. Januar 2024: Wir geben Hinweise und Tipps, wie sich Autofahrerinnen und -fahrer in der kalten Jahreszeit richtig verhalten.

Der Nachbar lässt den Motor warmlaufen, die Kollegin flitzt nur mit einem freigekratzten Guckloch in der Windschutzscheibe zum Termin, der Freund schlittert auf Sommerreifen durchs Dorf. Das Autofahren im Winter kann bei Fehlverhalten für alle brandgefährlich werden. Auf diese sieben Sünden sollten Autofahrer verzichten. Bei einigen erwartet sie im Fall eines Verstoßes ein Bußgeld, zum Teil sogar ein Punkt in Flensburg.

Nur ein Guckloch freikratzen

Viele Autofahrer meinen, dass ein Guckloch für die Sicht auf die Straße ausreicht. Das ist ein Irrtum! Alle Scheiben müssen frei sein. Ohne die Rundumsicht gefährden Sie Ihre und die Verkehrssicherheit aller anderen. Bei diesem Blindflug droht ein Bußgeld von 10 Euro und bei einem Unfall die Mithaftung.

Den Motor warmlaufen lassen

Fahren Sie sofort los, sobald der Motor läuft und nutzen Sie jeden Tropfen Benzin zur Fortbewegung. Erledigen Sie Handgriffe wie anschnallen oder Scheiben freikratzen vorher. Besonders wenn der Motor kalt ist, ist der Benzinbedarf außerordentlich hoch und der Schadstoffausstoß ebenso. Der Katalysator „schläft“ sozusagen noch, das Öl ist bei winterlichen Temperaturen sehr zähflüssig. Der Motor ist erst nach ungefähr vier Kilometern warmgefahren und erreicht dann seine normale Leistung bei normalem Verbrauch. Im Winter gilt es daher umso mehr, Kurzstrecken möglichst zu vermeiden. Sünder zahlen seit 2020 außerdem 80 Euro Bußgeld.

Zu schnell unterwegs sein

Obwohl im Winter keine besonderen Tempolimits gelten, setzt die Straßenverkehrsordnung eindeutig Grenzen: „Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs- und Wetterverhältnissen (…) anzupassen.“ Anderenfalls landet man auf spiegelglatter Straße möglicherweise schnell im Graben, schlimmstenfalls im Gegenverkehr. Bei Tempo 50 ist Schluss, wenn Schneeketten aufgezogen sind oder die Sichtweite durch Nebel, Regen oder Schneefall unter 50 Meter liegt.

Mit Sommer- statt mit Winterreifen unterwegs sein

Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland nicht – stattdessen aber eine situative. Das heißt, dass man bei winterlichen Straßenverhältnissen, also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, nur mit Winterreifen fahren darf. Die Faustformel von Oktober bis Ostern (O bis O) ist hierbei ein grober Hinweis.

Die situative Winterreifenpflicht gilt dann als erfüllt, wenn auf allen Radpositionen, also auf allen vier Rädern, Winterreifen montiert sind.

Ein Verstoß wird für den Fahrer mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro geahndet, werden andere behindert, kostet dieser 80 Euro. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, beträgt die Geldbuße 100 Euro. Bei einem Unfall erhöht sich die Buße auf 120 Euro. Außerdem gibt es jeweils einen Punkt in Flensburg. Dem Fahrzeughalter drohen 75 Euro und ebenfalls ein Punkt.

Bei schlechter Sicht mit Tagfahrlicht fahren

In Deutschland gibt es zwar keine generelle Lichtpflicht am Tag, § 17 der Straßenverkehrsordnung schreibt aber vor, bei schlechter Sicht durch Nebel, Schnee oder Regen mit Abblendlicht zu fahren. Sünder riskieren innerorts 25 Euro, außerorts 60 Euro Bußgeld. Tagfahrlicht ist in diesen Fällen keine Alternative. Es leuchtet nur nach vorn und die Straße nicht ausreichend aus.

Angefrorene Wischer gewaltsam lösen

Wer angefrorene Scheibenwischer mit Gewalt löst, zerstört die empfindlichen Gummis. Besser ist es, diese mit Frostschutzkonzentrat, notfalls gar einem Enteisungsspray von der Scheibe zu lösen. Wer über Nacht und bei Frost eine Folie unter die Wischer klemmt, entgeht dem Dilemma. Die Wischerarme sollten allerdings nicht hochgestellt werden. Bei Sturm krachen sie auf die Scheibe, die dadurch leicht beschädigt werden kann.

Ohne Winterausrüstung auf Reisen gehen

Wer mit dem Auto unterwegs ist, sollte sich über die Ausrüstung und Mitnahme der folgenden kleinen Helfer Gedanken machen: Starthilfekabel, Handfeger, Enteisungsspray oder Eiskratzer, Türschlossspray, Scheiben- und Kühlerfrostschutz, Antibeschlagtuch, Abschleppseil, Spaten, Sand, Wolldecke.