Nützliche Tipps für Vereinsfeiern – Leitfaden und Merkblatt

13. Juni 2018: Nützliche Tipps für Vereinsfeiern – Leitfaden und Merkblatt

Das Landratsamt Kelheim weist darauf hin, dass die Staatskanzlei den neuen „Leitfaden für Vereinsfeiern“ vorgestellt hat.

In der entsprechenden Pressemitteilung wird ausgeführt: „Mit dem Leitfaden unterstützt die Bayerische Staatsregierung ehrenamtliche Helfer bei der Pflege bayerischer Traditionen und der Planung von Festen. Die Helfer können einfach nachlesen, wie sie beim Planen und Durchführen einer Feier auch rechtlich auf der sicheren Seite sind. Hierfür listet der Leitfaden übersichtlich auf, was bei Vereins- und Brauchtumsfeiern von A wie Alkohol bis Z wie Zelten zu beachten ist. Praktische Beispiele: Muss ich beim Verkauf von Salat beim Maifest auf Allergenkennzeichnung achten? Kann ich mit Schildern an der Straße für mein Fest werben? Hafte ich, wenn etwas passiert?

Weitere Informationen zum Leitfaden für Vereinsfeiern sind abrufbar unter
http://www.bayern.de/politik/initiativen/buerokratieabbau-und-deregulierung/leitfaden-fuer-vereinsfeiern

Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr verweist im Zusammenhang mit (baurechtlichen) Genehmigungen für Vereins- und Volksfeste auf das „Merkblatt für Vereinsfeiern - Anforderungen des Baurechts schnell und einfach klären“.

Hierzu führt die Bayerische Staatsministerin Ilse Aigner aus: „Die Bauaufsichtsbehörden beraten konstruktiv bei Fragen zu Standsicherheit, Brandschutz und Verkehrssicherheit. Ob für die Hüpfburg, für das Bierzelt oder die große Bühne: Von der Beleuchtung bis hin zur Bestuhlung und dem Rettungsweg sollte nichts übersehen werden. Lassen Sie sich beraten“ (…). Die Bauaufsichtsbehörden vor Ort prüfen, ob die Veranstalter ihr Fest wie geplant durchführen können oder ob sie wichtige Vorgaben übersehen haben."

Mehr Informationen und das Merkblatt finden Sie unter:
http://www.stmb.bayern.de/med/aktuell/archiv/2018/180608vereinsfeiern