Nochmaliger Aufruf: Freiwillige Helfer bitte melden für Kranken- und Pflegeeinrichtungen im Landkreis Kelheim - Pflegepool

17. April 2020: Nochmaliger Aufruf: Freiwillige Helfer bitte melden für Kranken- und Pflegeeinrichtungen im Landkreis Kelheim - Pflegepool

Nochmaliger Hinweis des Landratsamtes!!!
Freiwillige Helfer bitte melden für Kranken- und Pflegeeinrichtungen im Landkreis Kelheim gesucht

Die Zahl der mit dem Coronavirus infizierten Personen nimmt auch im Landkreis Kelheim weiter zu. Deshalb richten sich Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen auf steigende Patientenzahlen und damit einen erhöhten Personalbedarf ein. Um für den Ernstfall gerüstet zu sein bittet der Landkreis Kelheim jetzt Freiwillige, die bereit sind, in Kranken- und Pflegeeinrichtungen zu helfen, ihre Daten unter www.pflegepool-bayern.de zu hinterlegen.
Der Abruf von freiwilligen Helfern aus dem Pflegepool erfolgt über die Führungsgruppe Katastrophenschutz.
Das Landratsamt Kelheim hat hierfür folgende E-Mail-Adresse eingerichtet:
pflegepool@landkreis-kelheim.de

Die Anforderung von freiwilligen Helfern soll nur dann erfolgen, wenn aufgrund der Corona-Pandemie personell nicht vertretbare Engpässe bestehen und Unterstützung durch Personen mit entsprechender Ausbildung oder Erfahrung unabdingbar wird und nicht anders zu erreichen ist.
Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) hat in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) am 23. März 2020 eine Internetplattform freigeschaltet („Pflegepool“), auf welcher sich Personen mit einer Ausbildung oder Erfahrung im pflegerischen Beruf, Medizin-technische Assistenten (ATA), Medizinische Fachangestellte (MFA), Notfallsanitäter, Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) sowie Hebammen, die derzeit nicht aktiv in ihrem Beruf tätig sind, freiwillig melden können.
Die Freiwilligen, die sich im Pflegepool registriert haben, werden für den Zeitraum, in dem ein Katastrophenfall auf der Grundlage des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes als freiwillige projektbezogene Mitglieder des BRK eingesetzt. Sie erhalten so Freistellungs- sowie Lohn und Verdienstfortzahlungsansprüche.