Kommunale Abfallwirtschaft gibt Tipps für die Abfallbeseitigung im Winter

29. November 2019: Kommunale Abfallwirtschaft gibt Tipps für die Abfallbeseitigung im Winter

Bald kommt er wieder der Winter – und damit auch ein paar unliebsame Begleiterscheinungen: die Abfälle in den Restmüll- und Biotonnen können einfrieren. Auch wenn die Abfallbehältnisse bei der Leerung kräftig gerüttelt und geschüttelt werden, machen eingefrorene Abfälle eine vollständige Leerung unmöglich.

Bereits die erste Schüttung führt zur Registrierung und damit zur Zählung der Leerung. Sollten eingefrorene Abfälle in der Tonne verbleiben, besteht kein Anspruch auf einen weiteren Versuch, der letztendlich auch keine Abhilfe schaffen würde.

Um solchen Ärger zu vermeiden, empfiehlt die Kommunale Abfallwirtschaft des Landkreises Kelheim folgende vorbeugende Maßnahmen:

- Nach der Leerung sollte der Boden der Tonne mit saugfähigem Material wie z.B. verschmutztes Papier, Kartonagen oder Hygienepapier ausgelegt werden.

- In die Biotonne sollte man in dieser Jahreszeit möglichst nur trockenes Material geben und anfallendes feuchtes Material vorher in Papier einwickeln.

- Das gleiche gilt für die Restmülltonne. Feuchten Müll nie ohne Umhüllung in die Tonne geben, lieber vorab zu anderem Restmüll in den Abfallsack. Wenn möglich, nur trockene Abfälle lose einwerfen.

Nasses Laub und feuchte Gartenabfälle, die in der kalten Jahreszeit das Festfrieren des Tonneninhaltes beschleunigen, sollten besser kompostiert oder zu einem der Wertstoffhöfe gebracht werden.

Auf keinen Fall die Tonne überfüllen, d.h. der Deckel muss immer vollständig geschlossen bleiben. Bei geöffneten Deckel dringt Schnee und Regen ein und das Material friert an bzw. ein.

Gut, wenn im Winter speziell für die Biotonne ein Platz in der Garage oder im Schuppen gefunden werden kann. Falls nicht, sollte die Tonne wenigstens direkt an der Hauswand stehen.

Sollte der Tonneninhalt trotzdem einfrieren, müssen Sie den Inhalt vor der Abholung selbst lockern (z. B. mit einem Spaten).

Bedenken Sie bitte, dass die Müllwerker dies nicht für Sie übernehmen können, da sie diese zusätzliche Leistung bei dem straffen Abfuhrprogramm nicht leisten können und dazu auch nicht verpflichtet sind.