„Immaterielles Kulturerbe Bayern“

24. April 2019: „Immaterielles Kulturerbe Bayern“

Überall auf der Welt gibt es lebendige Traditionen und Riten, überliefertes Wissen und Können sowie Alltagskulturen, die es wert sind, für die Nachwelt erhalten zu werden.
Seit 2003 stellt die UNESCO diese kulturellen Ausdrucksformen durch die Auszeichnung als Immateriellen Kulturerbes besonders in den Fokus der Öffentlichkeit. In Bayern haben diese Auszeichnung u.a. bereits die Bayerische Brautradition nach dem Reinheitsgebot von 1516, das Feldgeschworenenwesen in Bayern und das historische Dokumentarspiel „Landshuter Hochzeit“ erhalten.

Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat hat nun wieder ein Bewerbungsverfahren  für die Anerkennung immateriellen Kulturerbes in Bayern gestartet. Bis 30. Oktober 2019 besteht für alle in Bayern ansässigen Kulturträger wieder die Möglichkeit, sich für diese Auszeichnung zu bewerben. Mögliche Bereiche sind z.B.  mündlich überlieferte Traditionen, darstellende Ausdrucksformen (Musik, Theater, Tanz), gesellschaftliche Bräuche, Rituale, Feste, Wissen und Praktiken in Bezug auf die Natur sowie traditionelle Handwerkstechniken.
 
Weitere Informationen erhalten Interessierte im Internet unter www.ike.bayern.de oder auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums unter http://www.stmfh.bayern.de/heimat/ike/.
Am 29.04.2019  findet eine Informationsveranstaltung zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens in München statt.

Anmeldeformular Immaterielles Kulturerbe

Faltblatt Bewerbung