Ihre Kommunale Abfallwirtschaft, Landkreis Kelheim: Wohin mit dem Fallobst?

05. September 2019: Ihre Kommunale Abfallwirtschaft, Landkreis Kelheim: Wohin mit dem Fallobst?

Die Gartenbesitzer merken es bereits, das Obst an den Bäumen fällt zu Boden. So kommt es in den Sommer- und Herbstmonaten zu zusätzlichen Gartenabfällen. Doch wohin mit dem Fallobst? Die Kommunale Abfallwirtschaft klärt auf:

Eine Anlieferung von Fallobst auf den Wertstoffhöfen und –zentren ist nicht möglich. Fallobst führt zu einer starken Geruchsentwicklung und zieht zudem Wespen an. Weiterhin kommt es durch den hohen Wassergehalt zu einer starken Verschmutzung des Stell- bzw. Lagerplatzes.

Sollte auf dem Grundstück keine Biotonne vorhanden sein oder nicht ausreichen, so können zusätzliche Biotonnen gegen eine Gebühr von je 2,50€/Monat durch den Landkreis aufgestellt werden. Rufen Sie uns an (Abfallberatung Claudia Gruber,  09441 207-1511; Manfred Meyer -1512), wir beraten Sie gerne.

Aber Vorsicht! Wenn eine Biotonne nur mit Fallobst gefüllt wird, kann es bei der Leerung wegen des Gewichts zu Problemen kommen. Darum ist beim Befüllen darauf zu achten, dass das zulässige Gewicht von 60 kg nicht überschritten wird.

Desweitern ist eine Anlieferung von Fallobst bei den Vergärungsanlagen und Kompostierbetrieben Högl, Dietrichsdorf und Blümel, Thronhofen gegen eine Gebühr möglich. Sollte sich eine Biogasanlage in Ihrer Nähe befinden, bietet sich diese als zusätzlicher Entsorgungsweg an.

Viel leckerer ist allerdings, das Fallobst zu Kompott zu verarbeiten oder zum Entsaften zu bringen. Informationen über die Mostereien im Landkreis erhalten Sie auf der Homepage des Kreisverbandes für Gartenbau und Landespflege Kelheim: www.gartenbauvereine-landkreis-kelheim.de.