Härteausgleich für Straßenausbaubeiträge
Härteausgleich für Straßenausbaubeiträge
Zum 1. Januar 2018 hat der Bayerische Landtag die Straßenausbaubeiträge abgeschafft. Seit diesem Stichtag dürfen die Kommunen in Bayern von Haus- und Grundbesitzern keine Beiträge mehr für Straßenausbaumaßnahmen verlangen. Um Härtefälle auf Grund der stichtagsgebundenen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge abzufedern, hat die Bayerische Staatsregierung einen mit 50 Millionen Euro ausgestatteten Härtefallfonds eingerichtet. Auf der Internetseite
https://www.stmi.bayern.de/kub/komfinanzen/abgabenrecht/haertefall/index.php
erfahren Sie mehr über die Härtefallkommission für Straßenausbaubeiträge, ihre Geschäftsstelle sowie das Antrags- und Verteilungsverfahren.