Führerschein-Umtausch: Diese Fristen gelten

24. April 2019: Führerschein-Umtausch: Diese Fristen gelten

Grauer Lappen, rosa Lappen oder kleines Plastikkärtchen – der Führerschein in Deutschland hat nicht nur wegen der Passbilder viele Gesichter. Jetzt soll der Nachweis der Fahrerlaubnis europaweit ein einheitliches Äußeres bekommen. Davon sind allein in Deutschland 43 Millionen Führerscheine betroffen.

Bis 2033 will die EU eine einheitliche Fahrerlaubnis für alle Bürger einführen. Der Bundesrat hat dazu einen Stufenplan beschlossen, der einen schrittweisen Umtausch der Führerscheine vorsieht.

Haben Sie den Führerschein vor dem 19.01.2013 gemacht? Dann muss er umgetauscht werden. Je nach Jahrgang gelten verschiedene Fristen. Fest steht: Bis zum 19.01.2033 müssen alle Motorrad- und Autoführerscheine gegen eine neue Ausführung ausgetauscht sein.
Der Umtausch wird gestaffelt durchgeführt, damit die Fahrerlaubnisbehörden nicht unter einem Ansturm der Autofahrer zusammenbrechen und es sollen dadurch lange Wartezeiten vermieden werden.

Konkret geht es um ca. 15 Millionen bis 31.12.1998 ausgestellte (Papier)-Führerscheine sowie um weitere ca. 28 Millionen seit 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgegebene Scheck-kartenführerscheine, die umgetauscht werden müssen. Der Antrag auf Umtausch des Führerscheins kann nur persönlich gestellt werden.

Grund für die Anordnung des Umtausches durch eine EU-Richtlinie ist der Wunsch nach einem einheitlichen fälschungssicheren Führerscheindokument ab 2033 und einer Erfassung aller Führerscheine in einer Datenbank, um Missbrauch zu verhindern. Die derzeit vorhandenen über 110 verschiedenen Führerscheindokumente in der EU gehören dann der Vergangenheit an.

Durch den Stufenplan ändert sich nichts an der Vorgehensweise beim Umtausch selbst. Das Dokument wird auf Antrag verwaltungsmäßig umgetauscht, also ohne Untersuchung oder Prüfung bei den normalen Motorrad- und Pkw-Klassen. Wer dennoch weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt und die Frist für den Umtausch verstreichen lässt riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Wichtig: Man begeht jedoch keine Straftat – anders bei Lkw- und Busführerscheinen.

Hier die Fristen zum Führerscheinumtausch:
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des                          Tag, bis zu dem der Führerschein
Fahrerlaubnisinhabers                    umgetauscht sein muss

vor 1953                                     19.01.2033
1953 – 1958                                19.01.2022
1959 – 1964                                19.01.2023
1965 – 1970                                19.01.2024
1971 oder später                          19.01.2025


Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

Ausstellungsjahr           Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999 – 2001                  19.01.2026
2002 – 2004                  19.01.2027
2005 – 2007                  19.01.2028
2008                             19.01.2029
2009                             19.01.2030
2010                             19.01.2031
2011                             19.01.2032
2012 – 18.01.2013         19.01.2033


Zum Umtausch des Pkw- oder Motorradführerscheins wird ein Personalausweis oder
Reisepass, ein biometrisches Passfoto und der aktuelle Führerschein benötigt.
Der neue EU-Führerschein kostet 24 Euro. Beim Umtausch behält man selbstverständlich alle Fahrerlaubnisklassen des „alten“ Führerscheins.

Für den Umtausch ist die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes zuständig.
Alle Bewohner des Landkreises Kelheim müssen daher entweder im Landratsamt
Kelheim bzw. bei der Außenstelle in Mainburg einen entsprechenden Antrag stellen.

Die Gültigkeit des neuen Führerscheins ist auf 15 Jahre befristet – daher wird von
einem vorgezogenen Umtausch abgeraten.
Um längere Wartezeiten zu vermeiden bitten wir sich unbedingt an den Stufenplan
zu halten.

Den alten Führerschein kann man selbstverständlich behalten, er wird jedoch
entwertet (Ecken werden abgeschnitten; Stempelaufdruck „ungültig“).
Weitere Auskünfte erteilt die Führerscheinstelle des Landratsamtes Kelheim.