FFP2-Maskenpflicht ab 03. November 2021 für die Besucherinnen und Besucher des Landratsamtes Kelheim und seiner Dienststellen

03. November 2021: FFP2-Maskenpflicht ab 03. November 2021 für die Besucherinnen und Besucher des Landratsamtes Kelheim und seiner Dienststellen

Das Landratsamt Kelheim möchte darauf hinweisen, dass mit Inkrafttreten der verschärften Corona-Regelungen für die Besucherinnen und Besucher

des Landratsamtes Kelheim im Donaupark 12, seiner Dienststellen im Donaupark 13, in der Hemauer Straße 48 und 48a, der Außenstelle in Mainburg, im Jobcenter Abensberg, im Impfzentrum und Testzentrum Kelheim (Schlossweg), in der Teststation Mainburg und in der Teststation Bad Gögging

das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend ist.

Laut Allgemeinverfügung des Landratsamtes Kelheim vom 02.11.2021, Nr. 33-5300-AllgV/061 -Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 im Landkreis Kelheim aufgrund eines hohen regionalen Ausbruchsgeschehens- heißt es in Absatz 1: „In Abweichung zu § 2 Abs. 1 Satz 1 der 14. BayIfSMV gilt in Gebäuden und geschlossenen Räumen einschließlich geschlossener öffentlicher Fahrzeugbereiche, Kabinen und Ähnlichem die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder eine Maske mit mindestens gleichwertig genormten Standard“.

Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger sowie die Bevölkerung, diese Regelung ab heute Mittwoch, den 03.11.2021 zu berücksichtigen. Vielen Dank.