Erstattung der Schulwegkosten - Antragsfrist 31.10. für Rückerstattung für das Schuljahr 2019/2020

17. September 2020: Erstattung der Schulwegkosten - Antragsfrist 31.10. für Rückerstattung für das Schuljahr 2019/2020

Anträge auf Rückerstattung für das Schuljahr 2019/2020 müssen bis 31. Oktober 2020 gestellt werden

Antragsfrist
Die Anträge zur Schulwegkostenerstattung können am Ende des Schuljahres, spätestens aber bis zum 31. Oktober (Ausschlussfrist) für das zurückliegende Schuljahr beim Landratsamt eingereicht werden. Bei verspäteter Antragstellung ist eine Kostenerstattung nicht mehr möglich.

Schulwegkostenerstattung
Die verauslagten Schulwegkosten werden vom Landratsamt grundsätzlich am Ende eines Schuljahres auf Antrag mit Originalfahrkarten abgerechnet.
Der Erstattungsantrag ist in den Sekretariaten der jeweiligen Schulen oder beim Landratsamt Kelheim (Donaupark 12) sowie in den Außenstellen in Kelheim (Donaupark 13) und in Mainburg (Regensburger Str. 1) erhältlich.

Familienbelastungsgrenze
Erstattungsfähig sind die im Schuljahr 2019/2020 angefallenen Fahrtkosten, soweit sie die Familienbelastungsgrenze von 440 € übersteigen. Anträge von Geschwistern sind zusammen einzureichen. Die Schulwegkosten für mehrere Kinder werden zusammengezählt, der Familienbelastungsbetrag wird nur einmal pro Familie abgezogen.
Ausnahmeregelung: Die aufgewendeten Kosten werden in voller Höhe erstattet, wenn der Unterhaltsleistende oder Schüler Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB X II) oder auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) hat oder die Unterhaltsleistenden (Eltern) für drei oder mehr Kinder Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz beziehen (August 2019).

Reduzierung des Erstattungsbetrages auf den günstigsten Tarif
Erstattungsfähig sind nur die Kosten des günstigsten Tarifs. Fehlende oder verloren gegangene Fahrkarten können leider nicht in die Berechnung des Erstattungsbetrages einbezogen werden.


Fahrten mit privaten Kraftfahrzeugen
Der Schulweg ist grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückzulegen. Ist der Einsatz eines privaten Kraftfahrzeuges notwendig bzw. insgesamt wirtschaftlicher, so ist hierfür ein gesonderter Antrag am Schuljahresbeginn beim Landratsamt einzureichen. Diese Anträge sind bei den gleichen Ausgabestellen erhältlich.

Nähere Auskünfte
Landratsamt Kelheim (Donaupark 13), Stabsstelle S 5 Schülerbeförderung: Zi-Nrn. 3.15– 3.16, Tel. 09441/207-3530, -3531, -3532, -3533.