Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Bereich „Siegenburg Südwest“ in die Abens und in den Untergrund

03. Dezember 2018: Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Bereich „Siegenburg Südwest“ in die Abens und in den Untergrund

44-641-SI 4

Wasserrecht;
Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Bereich „Siegenburg Südwest“ in die Abens und in den Untergrund


Bekanntmachung


Das Landratsamt Kelheim hat mit Bescheid vom 23.11.2018, Nr. 33-641-SI 4, dem Markt Siegenburg, die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zum Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Bereich „Siegenburg Südwest“ in die Abens und in den Untergrund erteilt. Die erlaubte Gewässerbenutzung dient der Beseitigung des Niederschlagswassers aus dem Bereich Siegenburg Südwest, d.h. den Teilbereichen „Turnerhölzl“, Hochstädterfeld“, Hochstädterfeld-Ost“, „Herzog-Albrecht-Straße“, „Am Ziegelberg“, „Abensblick“, „Herzog-Ludwig-Straße“ und „Staudacher Feld“.

Eine Ausfertigung des Bescheides (inklusive Rechtsbehelfsbelehrung) vom 23.11.2018 und die dem Bescheid zugrundeliegenden Planunterlagen liegen in der Zeit vom 17.12.2018 bis 02.01.2019 beim Markt Siegenburg, Marienplatz 13, 93354 Siegenburg während der üblichen Dienststunden zur Einsicht aus.

Der Inhalt der Bekanntmachung sowie der Erlaubnisbescheid (inklusive Rechtsbehelfsbelehrung) und ein Teil der Antrags-/Planunterlagen sind zusätzlich auf der Internetseite des Landkreises Kelheim (www.landkreis-kelheim.de) unter der Kategorie „Amt und Service“ und der Rubrik „Meldungen“ (https://www.landkreis-kelheim.de/amt-service/meldungen/) während des Auslegungszeitraumes eingestellt (Art. 27 a BayVwVfG). Maßgeblich ist jedoch nur der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die mit dem Bescheid erteilte gehobene wasserrechtliche Erlaubnis mit dem Ende der Auslegungsfrist gegenüber den Betroffenen, die im wasserrechtlichen Verfahren nicht bekannt wurden, als zugestellt gilt (Art. 69 Satz 2 BayWG i. V. m. Art 74 Abs. 4 Satz 3 BayVwVfG).


Kelheim, 23.11.2018
Landratsamt:

Post
Regierungsrat