Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Hinterm Dorf V“ in Teugn in das Roithbauernbächlein durch die Gemeinde Teugn

08. April 2021: Bekanntmachung

44-641-TE 1

 

Wasserrecht;

Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Hinterm Dorf V“ in Teugn in das Roithbauernbächlein durch die Gemeinde Teugn

Bekanntmachung

Das Landratsamt Kelheim hat mit Bescheid vom 31.03.2021, Nr. 44-641-TE 1, der Gemeinde Teugn, die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zum Einleiten von Niederschlagswasser in das Roithbauernbächlein (Gewässer 3. Ordnung) erteilt. Die erlaubte Gewässerbenutzung dient der Abführung des Niederschlagswassers aus dem Baugebiet „Hinterm Dorf V“ in Teugn und dem nördlich angrenzenden Außeneinzugsgebiet.

 

Eine Ausfertigung des Bescheides vom 31.03.2021 (incl. Rechtsbehelfsbelehrung) und die diesem Bescheid zugrundeliegenden Antragsunterlagen liegen im Zeitraum vom Dienstag, den 20.04.2021 bis zum Montag den, 03.05.2021 bei der Verwaltungsgemeinschaft Saal a. d. Donau, Rathausstraße 4, 93342 Saal a. d. Donau, während der üblichen Dienststunden zur Einsicht aus. Vor Einsichtnahme der genannten Unterlagen soll hierfür telefonisch mit der Verwaltungsgemeinschaft Saal a. d. Donau ein Termin vereinbart werden (Telefonnummer 09441/681-0).

 

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Bescheid vom 31.03.2021 (incl. Rechtsbehelfsbelehrung) und die damit genehmigten Antragsunterlagen sind zusätzlich auf der Internetseite des Landkreises Kelheim (www.landkreis-kelheim.de) unter der Kategorie „Amt und Service“ und der Rubrik „Meldungen“ (https://www.landkreis-kelheim.de/amt-service/meldungen/) während des Auslegungszeitraumes eingestellt (gemäß Art. 27 a BayVwVfG). Maßgeblich ist jedoch nur der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bescheid vom 31.03.2021 mit dem Ende der Auslegungsfrist gegenüber den Betroffenen, die im wasserrechtlichen Verfahren nicht bekannt wurden, als zugestellt gilt (Art. 69 Satz 2 BayWG i. V. m. Art. 74 Abs. 4 Satz 3 BayVwVfG).

 

Kelheim, 31.03.2021

Landratsamt:

  

Ferch

Regierungsrat