Durchführung einer Online-Konsultation nach § 5 Abs. 2 und 4 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)

03. Juni 2022: Durchführung einer Online-Konsultation nach § 5 Abs. 2 und 4 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)

44-641-Y 44

Wasserrecht;

Durchführung einer Online-Konsultation nach § 5 Abs. 2 und 4 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) im Verfahren zur Festsetzung eines Überschwemmungsgebiets am Unterempfenbacher Bach, von Fluss-km 0,0 bis 3,624 (Gewässer III. Ordnung) nach § 76 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. Art. 46 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. Abs.  2 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) durch Erlass einer Verordnung

Die Überschwemmungsgebietsgrenzen des Unterempfenbacher Bachs wurden für ein hundertjährliches Hochwasserereignis im gegenständlichen Abschnitt durch das Wasserwirtschaftsamt Landshut ermittelt. Die Pläne und Beilagen, aus denen sich Art und Umfang der Festsetzung ergeben, waren in der Zeit vom 11.02.2022 bis einschließlich 10.03.2022 auf der Webseite des Landkreises Kelheim öffentlich einsehbar. Während der Einwendungsfrist wurden Einwendungen erhoben.

Bekanntmachung

1. Das Landratsamt Kelheim führt momentan das Anhörungsverfahren für das im Betreff genannte Wasserrechtsverfahren durch.

Anstelle eines physischen Erörterungstermins wird vorliegend eine Online-Konsultation gemäß § 5 Abs. 2 und 4 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID 19 – Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) durchgeführt.

Die Durchführung der ersatzweisen Online-Konsultation wird hiermit gemäß § 5 Abs. 3 Satz 2 PlanSiG i. V. m. Art. 73 Abs. 6 Satz 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) und § 2 Abs. 1 PlanSiG bekanntgemacht.

2. Die Online-Konsultation ist nicht öffentlich. Die Teilnahme ist auf die beteiligten Behörden und diejenigen Personen beschränkt, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben, sowie Betroffene. Betroffene sind Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, die aber im Verfahren keine Einwendungen erhoben haben.

3.  Der zu erörternde Sachverhalt (u. a. Erläuterungsbericht, Information zur Ermittlung von Überschwemmungsgebieten, fachliche Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Landshut zu den Einwendungen) wird in der Zeit vom­ 03.06.2022 bis einschließlich 24.06.2022 passwortgeschützt im Internet zum Herunterladen bereitgestellt.

Der Link und das Passwort für den Zugang zur Online-Konsultation werden den Teilnahmeberechtigten mit einer individuellen Benachrichtigung mitgeteilt. Die Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist nicht zulässig.

Betroffene, die sich bisher noch nicht an dem Verfahren beteiligt haben, können das Passwort ab sofort bis einschließlich 22.06.2022 per E-Mail unter wasserrecht@landkreis-kelheim.de oder schriftlich beim Landratsamt Kelheim, Sachgebiet Wasserrecht, Donaupark 12, 93309 Kelheim anfordern. Hierbei sind der vollständige Name und die Anschrift anzugeben und die Betroffenheit zu begründen.

4.  Den Teilnahmeberechtigten wird Gelegenheit gegeben, sich in der Zeit vom 03.06.2022 bis einschließlich 24.06.2022 per E-Mail unter wasserrecht@landkreis-kelheim.de oder schriftlich beim Landratsamt Kelheim, Sachgebiet Wasserrecht, Donaupark 12, 93309 Kelheim zu dem sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Sachverhalt zu äußern. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.

Mit der Möglichkeit zur erneuten Äußerung im Rahmen der Online-Konsultation wird keine neue, zusätzliche Einwendungsmöglichkeit eröffnet (§ 5 Abs. 4 Satz 4 PlanSiG).

5.  Die Teilnahme an der Online-Konsultation ist jedem, dessen Belange durch das Überschwemmungsgebiet berührt werden, freigestellt.

6.  Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser muss seine Bevollmächtigung – soweit noch nicht bekannt – durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde (Landratsamt Kelheim) zu geben ist.

7.  Kosten, die durch die Teilnahme an der Online-Konsultation oder durch eine Vertreterbestellung entstehen, können nicht erstattet werden.

Diese Bekanntmachung wird zusätzlich online auf www.landkreis-kelheim.de unter der Kategorie „Amt und Service“ und der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ (https://www.landkreis-kelheim.de/amt-service/amtliche-bekanntmachungen/) bereitgestellt.

Kelheim, den 16.05.2022

Landratsamt

gez. Ferch

Abteilungsleiter