Durchführung einer Online-Konsultation: Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens in der Gemarkung Train

05. Mai 2022: Durchführung einer Online-Konsultation: Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens in der Gemarkung Train

Nr. 44-647-TR 14


Wasserrecht;
Durchführung einer Online-Konsultation nach § 5 Abs. 2 und 4 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) im Verfahren zur Feststellung des Plans für das Vorhaben „Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens auf dem Grundstück Fl. Nr. 627, Gemarkung Train" nach § 68 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Bekanntmachung


1. Zur Erörterung der im Verfahren vorgebrachten Einwendungen wird anstelle eines physischen Erörterungstermins eine Online-Konsultation gemäß § 5 Abs. 2 und 4 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID 19 – Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) durchgeführt.

2. Die Online-Konsultation ist nicht öffentlich. Die Teilnahme ist auf die beteiligten Behörden und diejenigen Personen beschränkt, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben, sowie Betroffene. Betroffene sind Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, die aber im Verfahren keine Einwendungen erhoben haben. Zu diesen Belangen zählen neben subjektiven Rechtspositionen auch wirtschaftliche, ökologische, soziale, kulturelle, ideelle oder sonstige anerkennenswerte eigene Interessen.

3. Der zu erörternde Sachverhalt (u. a. Erläuterungsbericht zum Vorhaben, fachliche Stellungnahmen des Wasserwirtschaftsamtes Landshut und des Ingenieurbüros zu den Einwendungen) wird in der Zeit vom 13.05.2022 bis einschließlich 02.06.2022 passwortgeschützt im Internet zum Herunterladen bereitgestellt.

Der Link und das Passwort für den Zugang zur Online-Konsultation werden den Teilnahmeberechtigten mit einer individuellen Benachrichtigung mitgeteilt. Die Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist nicht zulässig.

Betroffene, die sich bisher noch nicht an dem Verfahren beteiligt haben, können das Passwort ab sofort bis einschließlich 29.05.2022 per E-Mail unter wasserrecht@landkreis-kelheim.de oder schriftlich beim Landratsamt Kelheim, Sachgebiet Wasserrecht, Donaupark 12, 93309 Kelheim anfordern. Hierbei sind der vollständige Name und die Anschrift anzugeben und die Betroffenheit zu begründen.

4. Den Teilnahmeberechtigten wird Gelegenheit gegeben, sich in der Zeit vom 13.05.2022 bis 02.06.2022 per E-Mail unter wasserrecht@landkreis-kelheim.de oder schriftlich beim Landratsamt Kelheim, Sachgebiet Wasserrecht, Donaupark 12, 93309 Kelheim zu dem sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Sachverhalt zu äußern. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.

Mit der Möglichkeit zur erneuten Äußerung im Rahmen der Online-Konsultation wird keine neue, zusätzliche Einwendungsmöglichkeit eröffnet (§ 5 Abs. 4 Satz 4 PlanSiG).

5. Die Teilnahme an der Online-Konsultation ist jedem, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, freigestellt.

6. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser muss seine Bevollmächtigung – soweit noch nicht bekannt – durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde (Landratsamt Kelheim) zu geben ist.

7. Kosten, die durch die Teilnahme an der Online-Konsultation oder durch eine Vertreterbestellung entstehen, können nicht erstattet werden.

Diese Bekanntmachung wird zusätzlich online auf www.landkreis-kelheim.de unter der Kategorie „Amt und Service“ und der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ (https://www.landkreis-kelheim.de/amt-service/amtliche-bekanntmachungen/) bereitgestellt.

Kelheim, den 04.05.2022
Landratsamt

gez. Ferch
Abteilungsleiter