Blinken im Straßenverkehr – Pflicht oder „Angebot“?

30. November 2023: Nicht selten verursachen „Blinkmuffel“ durch ihre Unachtsamkeit Gefahrensituationen.

Die Führerscheinprüfung ist lange her, die Vorschriften im Straßenverkehr haben sich geändert. „Blinken? Brauche ich nicht – ich weiß ja, wo ich hinwill“, welcher Kraftfahrer erkennt sich nicht in der kleinen Beschreibung. Abbiegen, Spurwechsel, überholen, ausweichen: Die wenigsten Autofahrer setzen den Blinker immer korrekt.

Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen. Dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger, also die Blinker, zu benutzen. Diese Vorgabe findet sich in der Straßenverkehrsordnung. Auch wer aus einem Grundstück, einer Fußgängerzone, einem verkehrsberuhigten Bereich auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Die Absicht einzufahren oder anzufahren, ist rechtzeitig und deutlich durch Blinken anzukündigen.

Damit ist die Anzeige des Fahrtrichtungswechsels eine gesetzliche Pflicht – kein „Angebot“. Die Fahrtrichtung muss dabei so lange angezeigt werden, bis der Abbiegevorgang beendet ist. Das ist dann der Fall, wenn die alte Fahrbahn verlassen wird, und der neue Verkehrsraum erreicht ist.

Die Anzeige der Fahrtrichtung ist auch für andere Verkehrsteilnehmer wichtig. Sie können dann frühzeitig reagieren und die Verkehrsabläufe besser einschätzen.  Wer mit einem Fahrzeug ohne Fahrtrichtungsanzeige unterwegs ist, muss ebenfalls die Fahrtrichtung anzeigen. Radfahrer müssen deshalb Handzeichen geben.

Wer die Spur wechselt, auf die Autobahn einfährt oder diese verlässt, muss blinken. Autofahrer, die ohne Vorwarnung die Spur wechseln, riskieren schwere Unfälle.

Dies ist auch der Fall, wenn Sie ein Hindernis umfahren, zum Beispiel beim Überholen oder Ausweichen. Denn hierbei müssen Sie notgedrungen den Fahrstreifen wechseln, damit Sie am Hindernis vorbeifahren können.

Die häufigsten Blinker-Irrtümer

  • Abknickende Vorfahrt: Wer muss blinken? Wenn Sie dem Verlauf einer Vorfahrtsstraße folgen, müssen Sie den Blinker setzen. Möchten Sie also einer Vorfahrtsstraße nach links folgen, müssen Sie links blinken. Verlassen Sie die Vorfahrtsstraße geradeaus, brauchen Sie keinen Blinker zu setzen, denn die natürliche Fahrtrichtung ändert sich nicht.
  • Kreisverkehr: Wann blinkt man richtig? Die Fahrzeuge im Kreisverkehr haben Vorfahrt. Darauf weisen die Schilder „Vorfahrt gewähren“ und „Kreisverkehr“ hin. Stehen vor dem Kreisverkehr keine Verkehrsschilder, gilt rechts vor links.

Wer nicht oder nicht rechtzeitig blinkt, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro. Kommt es dadurch zu einem Unfall oder werden andere gefährdet, wird ein Verwarnungsgeld in Höhe von 35 Euro fällig. Wer rechts oder links blinkt, aber trotzdem geradeaus fährt und dann mit einem anderen Verkehrsteilnehmer zusammenstößt, trägt eine Mitschuld an dem Unfall.