Bewerbungsaufruf für ehrenamtliche Richter beim Verwaltungsgericht Regensburg

02. April 2019: Bewerbungsaufruf für ehrenamtliche Richter beim Verwaltungsgericht Regensburg

Bewerbungsaufruf:
Das Landratsamt Kelheim lädt interessierte Bürgerinnen und Bürger des Landkreises ein, sich für das richterliche Ehrenamt beim Verwaltungsgericht Regensburg zu bewerben

Derzeit stehen die nächsten Wahlen der ehrenamtlichen Richter für das Verwaltungsgericht Regensburg für die Amtsperiode 01.04.2020 bis 31.03.2025 statt.

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter wirken im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte mit und üben während der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung das Richteramt in gleichem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichterinnen und –richter aus. Die Hauptaufgabe der Verwaltungsgerichte besteht darin, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt, durch die Rechte des Bürgers betroffen sind, zu kontrollieren. Bei den Beratungen mit den Berufsrichtern brauchen ehrenamtliche Richter nicht über juristische Fachkenntnisse zu verfügen. Hingegen verlangt dieses Ehrenamt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Urteilsvermögen.

Umfangreiche Informationen zum Thema richterliches Ehrenamt beim Verwaltungsgericht können der Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr – nunmehr Bayerisches Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration – entnommen werden:

Aus den Vorschlagslisten, die nun in 2019 von den zum Gerichtsbezirk gehörenden Kreisen und kreisfreien Städten aufgestellt werden, wählt ein Wahlausschuss beim Verwaltungsgericht Regensburg die erforderliche Anzahl von ehrenamtlichen Richtern.

Voraussetzungen:

- Der ehrenamtliche Richter muss deutscher Staatsbürger sein.
 Er soll das 25. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz innerhalb des Bezirkes des Verwaltungsgerichtes Regensburg haben.

Vom Amt des ehrenamtlichen Richters ist ausgeschlossen, wer

- infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt,
- wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden ist,
- wegen einer Tat angeklagt worden ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
-  nicht das Wahlrecht zum Landtag besitzt

Des Weiteren kann zum ehrenamtlichen Richter nicht berufen werden, wer

- Richter,
- Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst ist, soweit er nicht ehrenamtlich tätig ist,
-  Berufssoldat oder Soldat auf Zeit ist,
-  als Rechtsanwalt oder Notar tätig ist oder fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgt,
-  Mitglied des Bundestages, des Europäischen Parlaments, des Landtags, der Bundesregierung oder der Staatsregierung ist.

Personen, die in Vermögensverfall geraten sind, sollen nicht berufen werden.

Sich bewerbende Personen sollen nicht nur bereit, sondern zudem interessiert und in der Lage sein, das Amt eines ehrenamtlichen Verwaltungsrichters auch tatsächlich wahrzunehmen.
 
Des Weiteren können die Städte und Gemeinden wie auch jeder Bürger geeignete Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen.

Für Fragen steht Frau Sabine Brandl-Steiger, Zi-Nr. 03.76 (Tel. 09441/207 – 2010) zur Verfügung.

Interessenten werden hiermit eingeladen, sich
bis spätestens Freitag, den 31. Mai 2019
für das ehrenamtliche Richteramt am Verwaltungsgericht Regensburg

schriftlich beim Landratsamt Kelheim, Abteilung 2, Frau Astrid Heuberger, Donaupark 12, 93309 Kelheim oder per E-Mail unter astrid.heuberger@landkreis-kelheim.de oder persönlich im Landratsamt Kelheim bei Frau Sabine Brandl-Steiger, Zi-Nr. 03.76 (Tel. 09441/207 – 2010) zu bewerben.

Die Bewerbung muss Vor- und Familiennamen, Anschrift, Beruf, Geburtstag und Geburtsort genau bezeichnen.


Das  Bewerbungsbogen steht hier zum downloaden bereit.

Weitere Informationen sowie einen Bewerbungsbogen finden Sie hier