Bekanntmachung/Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung: Firma Bavaria-Ei, Erweiterung der Legehennenanlage am Standort Gut Schwaben

12. Juni 2020: Bekanntmachung/Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung: Firma Bavaria-Ei, Erweiterung der Legehennenanlage am Standort Gut Schwaben

Bekanntmachung des Landratsamtes Kelheim vom 12.06.2020
Nr. 43 – 170.03.13. 1b

Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Juli 2017 (BGBl I S. 2771, 2773);
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94) zuletzt geändert durch Gesetz vom 08. September 2017 (BGBl. I S. 3370)
Genehmigungsantrag der Firma Bavaria-Ei GmbH & Co. KG, Lintacher Steig 16, 92224 Amberg auf Erweiterung und Betrieb  einer Legehennenanlage am Standort Gut Schwaben auf den Grundstücken mit den Flur-Nummern 3840 und 3850, Gemarkung Stausacker, Stadt Kelheim


Die Firma Bavaria-Ei GmbH & Co. KG, Lintacher Steig in 92224 Amberg betreibt eine Legehennenanlage mit einer Tierplatzkapazität von rund 47.000 Tierplätzen, davon 18.000 Tierplätze in Freilandhaltung.
Die Bavaria-Ei GmbH & Co. KG hat am 24.02. und 28.02.2020 die Erweiterung der bestehenden Legehennenanlage beantragt, indem zwei neue Legehennenställe mit Abluftreinigungsanlagen und Nebengebäuden für Freilandhaltung errichtet werden und die bestehenden Ställe 1 und 4 (Volierenhaltung) stillgelegt werden. Die Tierplatzkapazität soll somit auf 94.000 Tierplätze, ausschließlich in Freilandhaltung, erhöht werden soll.

Für das Vorhaben ist daher eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach
§§ 16 BImSchG i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a der 4. BImSchV und Nr. 7.1.1.1 Buchstabe G, E des Anhangs 1 zur 4. BImSchV im förmlichen Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich. Zuständige Genehmigungsbehörde ist das Landratsamt Kelheim, Donaupark 12, 93309 Kelheim

Die Erweiterung der Legehennenanlage unterliegt hinsichtlich einer Umweltverträglichkeitsprüfung aufgrund der Tierplatzkapazität von größer als 60.000 Tieren der UVP-Pflicht gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 1 UVPG i.V.m. Nr. 7.1.1 der Anlage 1 zum UVPG.
Das Vorhaben wird gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG in Verbindung mit den
§§ 8 ff der 9. BImSchV (Verordnung über das Genehmigungsverfahren) vom
29. Mai 1992 (BGBl I S. 1001), zuletzt geändert durch Art. 1 der Verordnung vom
08. Dezember 2017 (BGBl. I S.3882) öffentlich bekannt gemacht.
Der Genehmigungsantrag und die dazugehörigen Antragsunterlagen (§§ 4 ff. der 9. BImSchV) einschließlich des UVP-Berichts liegen in der Zeit von

Montag, den 22. Juni 2020 bis Dienstag, den 21. Juli 2020,
(Auslegungsfrist)


beim Landratsamt Kelheim, Donaupark 12, 93309 Kelheim, Zimmer 02.33,
jeweils von

Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und zusätzlich
Dienstag und Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr

sowie
bei folgenden Gemeinden während der dort üblichen Geschäftszeiten zur allgemeinen Einsicht aus:

• Stadt Kelheim, Rathaus, Ludwigsplatz 16, 93309 Kelheim, Zimmer 27, jeweils von Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag, Dienstag und Donnerstag 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

• Stadt Neustadt, Rathaus, Stadtplatz 1, 93333 Neustadt an der Donau, Eingangsbereich, jeweils von Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr oder nach Terminvereinbarung.

Um den Infektionsschutzmaßnahmen hinsichtlich des Covid-19-Virus ausreichend Rechnung zu tragen, ist zur Gewährung der Einsichtnahme eine vorherige telefonische Anmeldung erforderlich.

Ansprechpartner am Landratsamt Kelheim

Nicole Eberl, Tel.: 09441 / 207 – 4300 oder
Tanja Maurer, Tel.: 09441 / 207 – 4323 oder
Johanna Rodler, Tel.: 09441 / 207 – 4320

Ansprechpartner Stadt Kelheim

Markus Schnell, Tel. 09441 / 701 – 205

Ansprechpartner Stadt Neustadt

Anna-Lena Dichtl, Tel. 09445/97 17 49


Gegen das Vorhaben der Firma Bavaria-Ei GmbH & Co. KG können während der Auslegungsfrist sowie bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis einschließlich

Freitag, den 21. August 2020 (Einwendungsfrist),

schriftlich Einwendungen beim Landratsamt Kelheim, 93309 Kelheim, Donaupark 12 (Hausanschrift) bzw. 93309 Kelheim, Postfach 14 62, oder bei der oben genannten auslegenden Stelle vorgebracht werden. Über die Einwendungen entscheidet das Landratsamt Kelheim als Genehmigungsbehörde.
Die schriftliche Einwendung muss den Namen und die volle leserliche Anschrift enthalten und zumindest erkennen lassen, in welchen Rechtsgütern sich der Einwender durch das Vorhaben beeinträchtigt glaubt. Eine Begründung der befürchteten Beeinträchtigung ist nicht erforderlich. Sammeleinwendungen mit unleserlichen Unterschriften oder Adressenangaben können nicht berücksichtigt werden. Auf Verlangen des Einwenders können dessen Namen und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Nach Ablauf dieser Frist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Fristgerecht erhobene Einwendungen werden, soweit dies auf Grund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde gemäß § 16 der 9. BImSchV für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen gemäß § 6 BImSchG von Bedeutung ist, in einem

Erörterungstermin, am Dienstag, den 03. November 2020 um 9.00 Uhr,

im Landratsamt Kelheim, Großer Sitzungssaal, Donaupark 12 in 93309 Kelheim, erörtert. Sollten nicht alle Einwendungen bis spätestens 03.11.2020, 18.00 Uhr erörtert worden sein, wird der Erörterungstermin am 04.11.2020 um 9.00 Uhr im Landratsamt Kelheim, Großer Sitzungssaal, Donaupark 12 in 93309 Kelheim fortgesetzt.


Es wird darauf hingewiesen, dass es im Ermessen der Genehmigungsbehörde liegt, ob der Erörterungstermin durchgeführt wird.
Die Erörterung der fristgerecht erhobenen Einwendungen erfolgt, sofern der Termin stattfindet, auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben. Der Erörterungstermin ist öffentlich.

Eine Abschrift der Niederschrift über den Verlauf und des Ergebnisses des Erörterungstermins wird dem Antragsteller übersandt, auf Antrag auch den Einwendenden.

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Kelheim sowie der örtlichen Tageszeitung (Mittelbayerische Zeitung, Bereich Kelheim/Abensberg und Regensburg/Land) ersetzt werden.


Kelheim, den 12.06.2020
Landratsamt Kelheim
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