Bekanntmachung; Renaturierung der Abens im Bereich von Sittling, Stadt Neustadt a. d. Donau
Nr. 44-641-N 80
Wasserrecht:
Renaturierung der Abens bei Fluß-km 2,0 – 3,4 im Bereich von Sittling, Stadt Neustadt a. d. Donau
Bekanntmachung
Das Landratsamt Kelheim hat mit Bescheid vom 17.07.2019 Nr. 44-641-N 80, dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Landshut, die wasserrechtliche Planfeststellung zur Renaturierung der Abens bei Fluß-km 2,0 – 3,4 im Bereich von Sittling, Stadt Neustadt a. d. Donau, erteilt.
Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbescheides und die dem Bescheid zugrundeliegenden Planunterlagen liegen in der Zeit vom 08.08.2019 bis 22.08.2019 bei der Stadt Neustadt a. d. Donau im Rathaus während der üblichen Dienststunden zur Einsicht aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Planfeststellung mit dem Ende der Auslegungsfrist gegenüber den Betroffenen, die im wasserrechtlichen Verfahren nicht bekannt wurden, als zugestellt gilt.
Kelheim, 23.07.2019
Landratsamt
Post
Regierungsrat