Bekanntmachung nach dem Wasserverbandsgesetz: Genehmigung der Auflösung des Wasser- und Bodenverbandes "Brühlwiesen" in Altdürnbuch

09. August 2019: Bekanntmachung nach dem Wasserverbandsgesetz: Genehmigung der Auflösung des Wasser- und Bodenverbandes "Brühlwiesen" in Altdürnbuch

Nr. 44-644-WBV 7
Vollzug des Wasserverbandsgesetzes (WVG);
Genehmigung der Auflösung des Wasser- und Bodenverbandes „Brühlwiesen“ in Altdürnbuch

Bekanntmachung

I. Auflösung des Wasser- und Bodenverbandes „Brühlwiesen“ in Altdürnbuch
 
Die Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes „Brühlwiesen“ in Altdürnbuch hat am 12.02.2019 im Rahmen einer ordentlichen Verbandsversammlung mit der hierfür erforderlichen Mehrheit von zwei Dritteln der vertretenen Stimmen die Auflösung des Verbandes beschlossen. Bei der Versammlung wurde von der Verbandsversammlung auch die Verwendung des verbleibenden Verbandsvermögens nach vollständiger Abwicklung der Liquida-tionsgeschäfte beschlossen.

Der Auflösungsbeschluss des Wasser- und Bodenverbandes „Brühlwiesen“ in Altdürnbuch sowie der Beschluss über die Verwendung des nach vollständiger Abwicklung verbleibenden Verbandvermögens wurden mit Bescheid des Landratsamtes Kelheim vom 19.07.2019 auf-sichtsbehördlich genehmigt. Die Verbandsauflösung wird am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.

II. Abwicklung

Die Abwicklung der Geschäfte (Liquidation) obliegt Herrn Franz Weigl, Dorfstraße 12, Etzenbach, 93354 Biburg.

Auf das Abwicklungsverfahren sind § 48 Abs. 2 und 3, § 49 sowie die §§ 51 bis 53 des Bürgerlichen Gesetzbuches entsprechend anzuwenden.

Gläubiger werden aufgefordert, ihre Ansprüche gegen den Verband innerhalb einer Frist von 1 Jahr nach dieser Bekanntmachung beim Liquidator, Herrn Franz Weigl, anzumelden.

Kelheim, 19.07.2019
Landratsamt


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