Bekanntmachung nach dem Wasserrecht: Durchführung einer Online-Konsultation Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes an der Donau

20. Oktober 2023: Bekanntmachung nach dem Wasserrecht: Durchführung einer Online-Konsultation Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes an der Donau

44-641-Y 14

Wasserrecht;
Durchführung einer Online-Konsultation nach § 5 Abs. 2 und 4 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) im Verfahren zur Festsetzung eines Überschwemmungsgebiets an der Donau, von Fluss-km 2.395,8 bis 2.432,3 (Gewässer I. Ordnung) nach § 76 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. Art. 46 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. Abs. 2 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) durch Erlass einer Verordnung

Die Überschwemmungsgebietsgrenzen der Donau wurden für ein hundertjährliches Hochwasserereignis im gegenständlichen Abschnitt durch das Wasserwirtschaftsamt Landshut ermittelt. Die Pläne und Beilagen, aus denen sich Art und Umfang der Festsetzung ergeben, lagen in der Zeit vom 24.02.2023 bis einschließlich 23.03.2023 öffentlich zur Einsichtnahme aus. Während der Einwendungsfrist wurden Einwendungen erhoben.


Bekanntmachung


1. Zur Erörterung der im Verfahren vorgebrachten Einwendungen wird anstelle eines physischen Erörterungstermins eine Online-Konsultation gemäß § 5 Abs. 2 und 4 PlanSiG durchgeführt. Die Durchführung der ersatzweisen Online-Konsultation wird hiermit gemäß § 5 Abs. 3 Satz 2 PlanSiG i. V. m. Art. 73 Abs. 6 Satz 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) und § 2 Abs. 1 PlanSiG bekanntgemacht.

2. Die Online-Konsultation ist nicht öffentlich. Die Teilnahme ist auf die beteiligten Behörden und diejenigen Personen und Personengruppen beschränkt, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben, sowie Betroffene. Betroffene sind Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, die aber im Verfahren keine Einwendungen erhoben haben.

3. Der zu erörternde Sachverhalt (u. a. Erläuterungsbericht, Information zur Ermittlung von Überschwemmungsgebieten, fachliche Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Landshut zu den Einwendungen, aktualisierte Karten) wird in der Zeit vom­ 06.11.2023 bis einschließlich 04.12.2023 passwortgeschützt im Internet zum Herunterladen bereitgestellt.

Der Link und das Passwort für den Zugang zur Online-Konsultation werden den Teilnahmeberechtigten mit einer individuellen Benachrichtigung mitgeteilt. Die Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist nicht zulässig.

Betroffene, die sich bisher noch nicht an dem Verfahren beteiligt haben, können das Passwort ab sofort bis einschließlich 01.12.2023 per E-Mail unter wasserrecht@landkreis-kelheim.de oder schriftlich beim Landratsamt Kelheim, Sachgebiet Wasserrecht, Donaupark 12, 93309 Kelheim anfordern. Hierbei sind der vollständige Name und die Anschrift anzugeben und die Betroffenheit zu begründen.


4. Den Teilnahmeberechtigten wird Gelegenheit gegeben, sich in der Zeit vom 06.11.2023 bis einschließlich 04.12.2023 per E-Mail unter wasserrecht@landkreis-kelheim.de  oder schriftlich beim Landratsamt Kelheim, Sachgebiet Wasserrecht, Donaupark 12, 93309 Kelheim zu dem sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Sachverhalt zu äußern. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.

Mit der Möglichkeit zur erneuten Äußerung im Rahmen der Online-Konsultation wird keine neue, zusätzliche Einwendungsmöglichkeit eröffnet (§ 5 Abs. 4 Satz 4 PlanSiG).

5. Die Teilnahme an der Online-Konsultation ist jedem, dessen Belange durch das Überschwemmungsgebiet berührt werden, freigestellt.

6. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser muss seine Bevollmächtigung – soweit noch nicht bekannt – durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde (Landratsamt Kelheim, Sachgebiet Wasserrecht) zu geben ist.

7. Kosten, die durch die Teilnahme an der Online-Konsultation oder durch eine Vertreterbestellung entstehen, können nicht erstattet werden.


Kelheim, den 19.10.2023
Landratsamt Kelheim


gez. Ferch
Abteilungsleiter