Bekanntmachung nach dem Wasserrecht: Durchführung einer Online-Konsultation bezüglich Ergänzungsverfahren zur Feststellung des Plans für das Vorhaben Hochwasserschutz Staubing

20. Oktober 2023: Bekanntmachung nach dem Wasserrecht: Durchführung einer Online-Konsultation bezüglich Ergänzungsverfahren zur Feststellung des Plans für das Vorhaben Hochwasserschutz Staubing

Nr. 44-647-KE 8


Wasserrecht;
Durchführung einer Online-Konsultation nach § 5 Abs. 2 und 4 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) bezüglich des Ergänzungsverfahrens zur Feststellung des Plans für das Vorhaben „Hochwasserschutz Staubing“

Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Landshut, hat auf Grundlage der Planunterlagen vom 12.10.2017 für das Vorhaben „Hochwasserschutz Staubing“ (Stadt Kelheim) die Durchführung eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens beantragt. Durch das Landratsamt Kelheim wurde am 12.09.2018 der Planfeststellungsbeschluss erlassen. Nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 15.03.2021, Az. 8 A 18.40041) weist der Planfeststellungbeschluss in habitatschutzrechtlicher Hinsicht Mängel auf. Diesbezüglich wurden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens keine hinreichenden Erkenntnisse darüber gewonnen, ob das Vorhaben insoweit zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Kiesbank Staubing führen könnte.

Das Verfahren wurde um die Unterlagen zur „Speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung“, der Hydraulik- und Habitatmodellierungen“ und der „FFH-Verträglichkeitsstudie“ für den Bereich der Kiesbank Staubing ergänzt. Diese lagen im Zeitraum 25.04.2023 bis einschließlich 24.05.2023 öffentlich zur Einsichtnahme aus. Während der Einwendungsfrist wurden Einwendungen erhoben.


Bekanntmachung

1. Zur Erörterung der im Verfahren vorgebrachten Einwendungen wird anstelle eines physischen Erörterungstermins eine Online-Konsultation gemäß § 5 Abs. 2 und 4 PlanSiG durchgeführt. Die Durchführung der ersatzweisen Online-Konsultation wird hiermit gemäß § 5 Abs. 3 Satz 2 PlanSiG i. V. m. Art. 73 Abs. 6 Satz 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) und § 2 Abs. 1 PlanSiG bekanntgemacht.

2. Die Online-Konsultation ist nicht öffentlich. Die Teilnahme ist auf die beteiligten Behörden und diejenigen Personen und Personengruppen beschränkt, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben, sowie Betroffene. Betroffene sind Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, die aber im Verfahren keine Einwendungen erhoben haben.

3. Der zu erörternde Sachverhalt („Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung“, „Hydraulik- und Habitatmodellierungen“ und „FFH-Verträglichkeitsstudie“ für den Bereich der Kiesbank Staubing sowie die Stellungnahmen des Vorhabenträgers und der Fachstellen zu den eingegangenen Einwendungen) wird entsprechend § 3 Abs. 1 PlanSiG in der Zeit vom 30.10.2023 bis einschließlich 27.11.2023 passwortgeschützt im Internet zum Herunterladen bereitgestellt.

Der Link und das Passwort für den Zugang zur Online-Konsultation werden den Teilnahmeberechtigten mit einer individuellen Benachrichtigung mitgeteilt. Die Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist nicht zulässig.

Betroffene, die sich bisher noch nicht an dem Verfahren beteiligt haben, können das Passwort ab dem 25.10.2023 bis einschließlich 24.11.2023 per E-Mail unter wasserrecht@landkreis-kelheim.de  oder schriftlich beim Landratsamt Kelheim, Sachgebiet Wasserrecht, Donaupark 12, 93309 Kelheim anfordern. Hierbei sind der vollständige Name und die Anschrift anzugeben und die Betroffenheit zu begründen.

4. Den Teilnahmeberechtigten wird Gelegenheit gegeben, sich in der Zeit vom 30.10.2023 bis einschließlich 27.11.2023 per E-Mail unter wasserrecht@landkreis-kelheim.de  oder schriftlich beim Landratsamt Kelheim, Sachgebiet Wasserrecht, Donaupark 12, 93309 Kelheim zu dem sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Sachverhalt zu äußern. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.

Mit der Möglichkeit zur erneuten Äußerung im Rahmen der Online-Konsultation wird keine neue, zusätzliche Einwendungsmöglichkeit eröffnet (§ 5 Abs. 4 Satz 4 PlanSiG).

5. Die Teilnahme an der Online-Konsultation ist jedem, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, freigestellt.

6. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser muss seine Bevollmächtigung – soweit noch nicht bekannt – durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde (Landratsamt Kelheim, Sachgebiet Wasserrecht) zu geben ist.

7. Kosten, die durch die Teilnahme an der Online-Konsultation oder durch eine Vertreterbestellung entstehen, können nicht erstattet werden.

Kelheim, den 19.10.2023
Landratsamt Kelheim


gez. Ferch
Abteilungsleiter