Bekanntmachung nach dem Wasserrecht: Durchführung einer Online-Konsultation bezüglich des Hochwasserschutzes Bad Gögging Südost

03. November 2023: Bekanntmachung nach dem Wasserrecht: Durchführung einer Online-Konsultation bezüglich des Hochwasserschutzes Bad Gögging Südost

Nr. 44-641-N 108

Wasserrecht;
Durchführung einer Online-Konsultation nach § 5 Abs. 2 und 4 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) bezüglich des Hochwasserschutzes Bad Gögging Südost – Errichtung einer Flutmulde und Geländemodellierung


Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Landshut, hat auf Grundlage der Planunterlagen vom 01.09.2022 für das Vorhaben „Hochwasserschutz Bad Gögging Südost“ in Bad Gögging und Heiligenstadt (Stadt Neustadt a. d. Donau) die Durchführung eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens beantragt.

Die für das Verfahren zu Grunde liegenden Planordner lagen in der Zeit vom 25.04.2023 bis einschließlich 24.05.2023 öffentlich zur Einsichtnahme aus. Während der Einwendungsfrist wurden Einwendungen erhoben.


Bekanntmachung

1. Zur Erörterung der im Verfahren vorgebrachten Einwendungen wird anstelle eines physischen Erörterungstermins eine Online-Konsultation gemäß § 5 Abs. 2 und 4 PlanSiG durchgeführt. Die Durchführung der ersatzweisen Online-Konsultation wird hiermit gemäß § 5 Abs. 3 Satz 2 PlanSiG i. V. m. Art. 73 Abs. 6 Satz 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) und § 2 Abs. 1 PlanSiG bekanntgemacht.

2. Die Online-Konsultation ist nicht öffentlich. Die Teilnahme ist auf die beteiligten Behörden, diejenigen Personen und Personengruppen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben, sowie Betroffene beschränkt. Betroffene sind Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, die aber im Verfahren keine Einwendungen erhoben haben.

3. Der zu erörternde Sachverhalt (Stellungnahmen des Vorhabenträgers und der Fachstellen zu den eingegangenen Einwendungen) wird in der Zeit vom 13.11.2023 bis einschließlich 11.12.2023 passwortgeschützt im Internet zum Herunterladen bereitgestellt.

Der Link und das Passwort für den Zugang zur Online-Konsultation werden den Teilnahmeberechtigten mit einer individuellen Benachrichtigung mitgeteilt. Die Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist nicht zulässig.

Betroffene, die sich bisher noch nicht an dem Verfahren beteiligt haben, können das Passwort ab dem 09.11.2023 bis einschließlich 08.12.2023 per E-Mail unter wasserrecht@landkreis-kelheim.de  oder schriftlich beim Landratsamt Kelheim, Sachgebiet Wasserrecht, Donaupark 12, 93309 Kelheim anfordern. Hierbei sind der vollständige Name und die Anschrift anzugeben und die Betroffenheit zu begründen.

4. Den Teilnahmeberechtigten wird Gelegenheit gegeben, sich in der Zeit vom 13.11.2023 bis einschließlich 11.12.2023 per E-Mail unter wasserrecht@landkreis-kelheim.de  oder schriftlich beim Landratsamt Kelheim, Sachgebiet Wasserrecht, Donaupark 12, 93309 Kelheim zu dem sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Sachverhalt zu äußern. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.

Mit der Möglichkeit zur erneuten Äußerung im Rahmen der Online-Konsultation wird keine neue, zusätzliche Einwendungsmöglichkeit eröffnet (§ 5 Abs. 4 Satz 4 PlanSiG).

5. Die Teilnahme an der Online-Konsultation ist jedem, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, freigestellt.

6. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser muss seine Bevollmächtigung – soweit noch nicht bekannt – durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde (Landratsamt Kelheim, Sachgebiet Wasserrecht) zu geben ist.

7. Kosten, die durch die Teilnahme an der Online-Konsultation oder durch eine Vertreterbestellung entstehen, können nicht erstattet werden.

Kelheim, den 25.10.2023
Landratsamt Kelheim


Ferch
Abteilungsleiter