Bekanntmachung nach dem Abrabungsrecht: Vorhaben der KWO Kieswerk Oberempfenbach

27. November 2023: Bekanntmachung nach dem Abrabungsrecht: Vorhaben der KWO Kieswerk Oberempfenbach

Abgrabungsrecht AGR-2021-1821 – 48 KWO;

Durchführung einer Online-Konsultation nach § 5 Abs. 2 und 4 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) beim Vorhaben der Firma KWO Kieswerk Oberempfenbach GmbH, Schielein-Weg 1, 85290 Geisenfeld wonach auf dem Grundstück mit der Flurnummer 564, Gemarkung Oberempfenbach, Stadt Mainburg, Landkreis Kelheim der Neubau einer Betriebsstraße sowie auf den Grundstücken mit den Flurnummern 558, 559/3, 559/4, 559/5, 560, 656, 657, 657/2, 657/3, Gemarkung Oberempfenbach, Stadt Mainburg, Landkreis Kelheim
und auf dem Grundstück mit der Flurnummer 173, Gemarkung Oberlauterbach, Markt Wolnzach, Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm, der Abbau von Sand und Kies im Trockenabbauverfahren mit anschließender Wiederverfüllung mit Material Kategorie C 1 geplant ist.

Die Firma KWO Kieswerk Oberempfenbach GmbH hat mit Antrag vom 17.03.2022, aktualisiert mit Unterlagen vom 05.12.2022 und vom 27.05.2023, auf dem Grundstück mit der Flurnummer 564, Gemarkung Oberempfenbach, Stadt Mainburg, Landkreis Kelheim den Neubau einer Betriebsstraße sowie eine abgrabungsrechtliche Genehmigung mit Durchführung einer UVP für den Kiesabbau mit Wiederverfüllung und Rekultivierung auf den Grundstücken mit den Flurnummern 558, 559/3, 559/4, 559/5, 560, 656, 657, 657/2, 657/3, Gemarkung Oberempfenbach, Stadt Mainburg, Landkreis Kelheim und Flurnummer 173, Gemarkung Oberlauterbach, Markt Wolnzach, Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm, beantragt.

Die vom Büro Landschaftsarchitekt Köppel, Katharinenplatz 7, 84453 Mühldorf am Inn erstellten Pläne und Beilagen, aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben, lagen in der Zeit vom 31.07.2023 bis einschließlich 31.08.2023 bei der Stadt Mainburg, dem Markt Wolnzach, beim Landratsamt Kelheim und beim Landratsamt Pfaffenhofen an der Ilm öffentlich zur Einsicht aus.

Zudem wurden die Unterlagen online auf der Homepage des Landratsamtes Kelheim und im UVP-Portal (Onlineportal zur Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung) veröffentlicht. Die Flächen der geplanten Abgrabung befinden sich im Landkreis Kelheim, Niederbayern und im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm, Oberbayern. Genehmigungsbehörde ist das Landratsamt Kelheim.

Während der Einwendungsfrist wurden Einwendungen erhoben.


Bekanntmachung

1. Zur Erörterung der im Verfahren vorgebrachten Einwendungen wird anstelle eines physischen Erörterungstermins eine Online-Konsultation gemäß § 5 Abs. 2 und 4 PlanSiG durchgeführt. Die Durchführung der ersatzweisen Online-Konsultation wird hiermit gemäß § 5 Abs. 3 Satz 2 PlanSiG i. V. m. Art. 73 Abs. 6 Satz 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) und § 2 Abs. 1 PlanSiG bekanntgemacht.

2. Die Online-Konsultation ist nicht öffentlich. Die Teilnahme ist auf die beteiligten Behörden und diejenigen Personen beschränkt, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben, sowie Betroffene. Betroffene sind Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, die aber im Verfahren keine Einwendungen erhoben haben.

3. Der zu erörternde Sachverhalt mit Antragsunterlagen zum Vorhaben und Stellungnahmen der beteiligten Fachstellen zu den Einwendungen wird in der Zeit vom 27.11.2023 bis einschließlich 29.12.2023 passwortgeschützt im Internet zum Herunterladen bereitgestellt. Der Link und das Passwort für den Zugang zur Online-Konsultation werden den Teilnahmeberechtigten mit einer individuellen Benachrichtigung mitgeteilt. Die Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist nicht zulässig. Betroffene, die sich bisher noch nicht an dem Verfahren beteiligt haben, können das Passwort ab sofort bis einschließlich 28.12.2023 per E-Mail unter bauamt@landkreis-kelheim.de  oder schriftlich beim Landratsamt Kelheim, Sachgebiet Bauleitplanung, Bauordnung, Raumordnung und Regionalplanung, Donaupark 12, 93309 Kelheim anfordern. Hierbei sind der vollständige Name und die Anschrift anzugeben und die Betroffenheit zu begründen.

4. Den Teilnahmeberechtigten wird Gelegenheit gegeben, sich in der Zeit vom 27.11.2023 bis einschließlich 29.12.2023 per E-Mail unter bauamt@landkreis-kelheim.de oder schriftlich beim Landratsamt Kelheim, Sachgebiet Bauleitplanung, Bauordnung, Raumordnung und Regionalplanung, Donaupark 12, 93309 Kelheim zu dem sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Sachverhalt zu äußern. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht. Mit der Möglichkeit zur erneuten Äußerung im Rahmen der Online-Konsultation wird keine neue, zusätzliche Einwendungsmöglichkeit eröffnet (§ 5 Abs. 4 Satz 4 PlanSiG).

5. Die Teilnahme an der Online-Konsultation ist jedem, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, freigestellt.

6. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser muss seine Bevollmächtigung – soweit noch nicht bekannt – durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde (Landratsamt Kelheim) zu geben ist.

7. Kosten, die durch die Teilnahme an der Online-Konsultation oder durch eine Vertreterbestellung entstehen, können nicht erstattet werden.

Diese Bekanntmachung wird zusätzlich online auf www.landkreis-kelheim.de unter der Kategorie „Amt und Service“ und der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ (https://www.landkreis-kelheim.de/amt-service/amtliche-bekanntmachungen/) bereitgestellt.

Kelheim, den 14.11.2023
Landratsamt Kelheim


gez. Ferch
Abteilungsleiter