Bekanntmachung: Generalentwässerungsplan des Marktes Bad Abbach

03. Dezember 2018: Bekanntmachung: Generalentwässerungsplan des Marktes Bad Abbach

44-641-C 6

Wasserrecht;
Generalentwässerungsplan (GEP) des Marktes Bad Abbach;
Einleiten von Mischwasser aus Bad Abbach und Peising aus Entlastungsbauwerken in den Abbacher Mühlbach, in den Peisinger Mühlbach, in den Kalkofenbach, in den Goldtaler Graben und in die Donau


Bekanntmachung


Das Landratsamt Kelheim hat mit Bescheid vom 20.11.2018, Nr. 44-641-C 6, dem Markt Bad Abbach, die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zum Einleiten von Mischwasser aus Bad Abbach und Peising aus Entlastungsbauwerken in den Abbacher Mühlbach, in den Peisinger Mühlbach, in den Kalkofenbach, in den Goldtaler Graben und in die Donau durch den Markt Bad Abbach erteilt. Die erlaubte Gewässerbenutzung dient der Beseitigung des Mischwassers.

Eine Ausfertigung des Bescheides (inklusive  Rechtsbehelfsbelehrung) vom 20.11.2018 und die dem Bescheid zugrundeliegenden Planunterlagen liegen in der Zeit vom 17.12.2018 bis 02.01.2019 beim Markt Bad Abbach, Raiffeisenstr. 72, 93077 Bad Abbach (Zimmer 2.01, Tiefbauamt) während der üblichen Dienststunden zur Einsicht aus.

Der Inhalt der Bekanntmachung sowie der Erlaubnisbescheid (inklusive Rechtsbehelfsbelehrung) und ein Teil der Antrags-/Planunterlagen sind zusätzlich auf der Internetseite des Landkreises Kelheim (www.landkreis-kelheim.de) unter der Kategorie „Amt und Service“ und der Rubrik „Meldungen“ (https://www.landkreis-kelheim.de/amt-service/meldungen/) während des Auslegungszeitraumes eingestellt (Art. 27 a BayVwVfG). Maßgeblich ist jedoch nur der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die mit dem Bescheid erteilte gehobene wasserrechtliche Erlaubnis mit dem Ende der Auslegungsfrist gegenüber den Betroffenen, die im wasserrechtlichen Verfahren nicht bekannt wurden, als zugestellt gilt (Art. 69 Satz 2 BayWG i. V. m. Art 74 Abs. 4 Satz 3 BayVwVfG).

Kelheim, 21.11.2018
Landratsamt:

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