Bekanntmachung: Erörterungstermin Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes für die Große Laber

24. Juli 2020: Bekanntmachung: Erörterungstermin Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes für die Große Laber

44-641-R-Y 5

Wasserrecht;
Erörterungstermin bezüglich der Festsetzung eines Überschwemmungsgebiets für die Große Laber, Gewässer II. Ordnung, im Landkreis Kelheim (Fluss-km 46,0 bis 63,6) nach § 76 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. Art. 46 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. Abs.  2 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) durch Erlass einer Verordnung

Die Überschwemmungsgebietsgrenzen der großen Laber wurden für ein hundertjährliches Hochwasserereignis im gegenständlichen Abschnitt durch das Wasserwirtschaftsamt Landshut neu ermittelt. Die Pläne und Beilagen, aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben, lagen vom 09.03.2020 bis 08.04.2020 bei der Verwaltungsgemeinschaft Langquaid, dem Markt Rohr i. NB und beim Landratsamt Kelheim öffentlich aus. Während der Einwendungsfrist wurden Einwendungen erhoben.

Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen werden in einem Erörterungstermin am


Mittwoch, den 12.08.2020, Beginn 10.00 Uhr,


im Landratsamt Kelheim, im Großen Sitzungssaal EG.56, Donaupark 12, 93309 Kelheim mit den beteiligten Behörden, den Betroffenen sowie mit den Personen, die Einwendungen erhoben haben, mündlich erörtert.

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Zugelassen sind die Einwender, die Betroffenen und die Vertreter der beteiligten Behörden. Es wird darauf hingewiesen, dass beim Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann.

Durch die Teilnahme an der Erörterung entstehende Aufwendungen werden nicht erstattet.

Die Bekanntmachung wird zusätzlich online auf www.landkreis-kelheim.de unter der Katego-rie „Amt und Service“ und der Rubrik „Meldungen“ (https://www.landkreis-kelheim.de/amt-service/meldungen/) bereitgestellt.


Kelheim, den 06.07.2020
Landratsamt


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