Bekanntmachung: Einleiten von Niederschlagswasser durch die Gemeinde Attenhofen
Wasserrecht;
Einleiten von Niederschlagswasser aus den Ortsteilen Attenhofen, Rannertshofen, Pötzmes, Auerkofen, Rachertshofen, Walkertshofen, Thonhausen und Oberwangenbach in den Stixengraben, den Auerkofener Graben und den Wangenbacher Bach
Bekanntmachung
Die Gemeinde Attenhofen hat unter Beifügung von Planunterlagen eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von Niederschlagswasser aus den Ortsteilen Attenhofen, Rannertshofen, Pötzmes, Auerkofen, Rachertshofen, Walkertshofen, Thonhausen und Oberwangenbach in den Stixengraben, den Auerkofener Graben und den Wangenbacher Bach, beantragt.
Zweck und Umfang des Vorhabens
Die beantragte Gewässerbenutzung dient der Ableitung des Niederschlagswassers aus folgenden Bereichen: