Bekanntmachung: Einleiten von Mischwasser aus der Kläranlage Leibersdorf durch die Gemeinde Volkenschwand

20. November 2019: Bekanntmachung: Einleiten von Mischwasser aus der Kläranlage Leibersdorf durch die Gemeinde Volkenschwand

44-641-V 2

Wasserrecht;
Einleiten von Mischwasser und gereinigtem Abwasser aus der Kläranlage Leibersdorf in den Leibersdorfer Bach (Vorfluter) durch die Gemeinde Volkenschwand


Bekanntmachung


Das Landratsamt Kelheim hat mit Bescheid vom 31.10.2019, Nr. 44-641-V 2, der Gemeinde Volkenschwand, die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zum Einleiten gesammelter Abwässer erteilt. Die erlaubte Gewässerbenutzung dient der Beseitigung des in der Kläranlage Leibersdorf behandelten kommunalen Abwassers sowie des Mischwassers über drei Mischwasserentlastungsbauwerke.

Eine Ausfertigung des Bescheides (incl. Rechtsbehelfsbelehrung) vom 31.10.2019 und die dem Bescheid zugrundeliegenden Antrags- und Planunterlagen liegen in der Zeit vom 02.12.2019 bis 16.12.2019 bei der Verwaltungsgemeinschaft Mainburg, Poststr. 2 a, 84048 Mainburg (Bauamt) während der üblichen Dienststunden zur Einsicht aus.

Der Inhalt der Bekanntmachung sowie der Erlaubnisbescheid (incl. Rechtsbehelfsbelehrung) und ein Teil der Planunterlagen sind zusätzlich auf der Internetseite des Landkreises Kelheim (www.landkreis-kelheim.de) unter der Kategorie „Amt und Service“ und der Rubrik „Meldungen“ (https://www.landkreis-kelheim.de/amtservice/meldungen/) während des Auslegungszeitraumes eingestellt (Art. 27 a BayVwVfG). Maßgeblich ist jedoch nur der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unter- lagen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die mit dem Bescheid erteilte gehobene wasser- rechtliche Erlaubnis mit dem Ende der Auslegungsfrist gegenüber den Betroffenen, die im wasserrechtlichen Verfahren nicht bekannt wurden, als zugestellt gilt (Art. 69 Satz 2 BayWG i. V. m. Art 74 Abs. 4 Satz 3 BayVwVfG).

Kelheim, den 12.11.2019

Landratsamt

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